Wirtschaftlicher Totalschaden?

  • Hallo Leute,


    man liest ya viel bezüglich wirtschaftlicher Totalschaden. Nun habe ich allerdings selbst eine Frage.


    Gestern hatte ich einen Unfall, wo mir ein DHL-Fahrer hinten reingefahren ist (anscheinend hat 'Express-Lieferung' nun eine völlig neue Bedeutung). Laut einem Bekannten, der eine eigene Werkstatt hat, könnte der Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden mit sich ziehen.


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    Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein 316i (Limo) mit 166600 km aus dem Jahr 01/2003. Der Marktwert liegt (laut Online-Plattformen) im Schnitt bei etwa 2500 €. Anzumerken ist jedoch, dass der Wagen noch eine Gasanlage, 4 fache elektrische Fensterheber und ein Schiebedach hat, was den Preis etwas höher treiben dürfte.


    Da ich bisher keinen Unfall dieser Art hatte und nicht weiß wie das abläuft, würde ich dies gerne einmal erfragen wollen. Faktisch werden mir die Reparaturkosten (oder eben der Wiederbeschaffungswert) von der gegnerischen Seite bezahlt. Für den kommenden Mittwoch hat sich nun ein Gutachter angemeldet, der von der Gegenseite beauftragt wurde. Die Firma, die den Gutachter vorbeischickt, ist die CarExpert GmbH. Im Netz liest Netz man nichts Gutes über die, was jedoch nichts zu zu bedeuten hat. Letzten Endes müssen sie mir im schlimmsten Fall den Schaden ersetzen, egal wie falsch/niedrig das Gutachten kalkuliert wird.


    Bis zu diesem Punkt bin ich mir über alles bewusst. Nun frage ich mich jedoch, wie das weitergehen wird und ob ich, wenn der Gutachter dann da ist, irgendwas besonderes erwähnen sollte oder ihn einfach seine Arbeit machen lassen sollte. Wie wird (im Falle eines Totalschadens) der Restwert meines Fahrzeugs in die Kalkulation mit reingerechnet? Ist es möglich, dass ich mir faktisch einen anderen Wagen in einem ähnlichen Preissegment zulegen könnte, ohne das dies Konsequenzen hat? Gibt es sonst irgendwas zu beachten, auf das man hin und wieder nicht hingewiesn wird?


    Ich bin für jede Information dankbar. :)

  • Sofort Termin absagen und eigenen Gutachter beauftragen, sowie Anwalt!
    Muss alles die gegnerische versicherung übernehmen.
    Wenn der Gutachter von der Versicherung kommt, dann sag ich nur hast verloren.
    Wurde auch schon verarscht, ich lasse mich nicht mehr darauf ein.
    Das im Internet was andere leute über Gutachter schreiben der Versicherung, ist kein quatsch! Alles selber erlebt.

  • Edit.
    Du kannst entscheiden ob du fiktiv abrechnen willst, also Geld für die Reparatur - MwSt. Auszahlen lassen.
    Danach selbst günstig reparieren oder so lassen.


    Oder in die Werkstatt, reparieren lassen, versicherung zahlt die Reparatur.


    Der Gutachter wird versuchen den Wagen als Wirtschaftlicher Totalschaden einzuschätzen.
    Heißt Reparatur ist höher als das Auto.


    Ich kann dir echt nur raten, dir einen eigenen Gutachter auszusuchen!
    Denn das ist dein recht genau wie einen Anwalt.
    Dir entstehen keine Nachteile, im Gegenteil. :)

  • Also faktisch ist der Stoßfänger hin, der Kofferraum (die Klappe eben) und auch das Blech zwischen Kofferraum und Stoßfänger. Summa summarum, inkl. Innereien (Träger und co.) könnte da ein Totalschaden rauskommen. Da ich ohnehin den Wagen wechseln wollte würde mir das Geld gerade recht gut kommen, weswegen eine Reparatur nur zweitrangig ist.


    Wichtig ist für mich nur, zu wissen, ob es Nachteile hätte wenn der Versicherer von der Gegnerseite kommt. Die Stimmung hier zeigt - eigener Gutachter ist besser. Denke ich zieh mir einen eigenen ran.


    Kurze Frage: wieso gleich ein Anwalt?

  • Es stehen dir noch andere Sachen wie Nutzungsausfall, Geld für Porto etc. Zu da weiß ein Anwalt mehr.
    Und sicher wird auch versucht der Stunden Preis zb. Von deinem Gutachter zu drücken.
    Das sind allerdings Kopfschmerzen und Arbeit, wobei du Monate hinterher rennen muss.
    Deswegen Anwalt de klärt alles schnell und sicher ;)
    Vertrau mir! Hab 3 Schäden hinter mir :D

  • So, Termin ist nun abgesagt. Wie gehts denn mit dem eigenen Gutachter weiter? Der Gutachter kriegt (laut Google) einen gewissen Prozentsatz von dem gesamten Schaden. Heißt, bei 4000 € Schaden etwa 400 € oder so. Wenn ich nun einen eigenen Gutachter beauftrage, bezahle ich den dann prinzipiell in Vorkasse und erhalte dann später das Geld von der Versicherung oder kann ich das direkt auf die Versicherung abwälzen, ohne dabei selbst in die Tasche greifen zu müssen?

  • Kann mich den anderen nur anschließen.
    Auf keinen Fall einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung, sondern einen eigenen beauftragen und einen Anwalt einschalten der das alles für dich regelt.
    So hast du den wenigsten Ärger, E46 titansilber hat dir ja die Gründe schon genannt.