M-Räder ab Auslieferung original am Auto aber nicht in Fzg.papieren aufgeführt.. wie ist das möglich und was ist ggf. zu tun ?

  • Hallo, liebe E46-Freunde,


    hoffe, daß mir jemand von Euch in folgender Frage weiterhelfen kann..


    Also.. habe das Auto vor einem Jahr bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
    Am Auto sind originale 'M'-Räder von BMW, die in der im Serviceheft eingeklebten Liste der originalen Zusatzausstattungen ab Werk auch wie folgt aufgeführt sind:
    0788 M LM RAEDER MIT MISCHBEREIFUNG


    Diese Liste ist auch genau für mein Fzg. zutreffend, da die Fgst.-Nr. ebenfalls auf dem Ausdruck vermerkt ist; Irrtum also unmöglich.


    Bislang hatte ich mir nie so richtig meinen Fzg.-Schein (Zul.besch. Teil I) angeschaut, dies aber gestern nun getan.
    Dabei ist mir aufgefallen, daß in diesem aber nur die Serienbereifung vermerkt ist wie folgt:
    Feld 15.1: 205/55R16 91W
    Feld 15.2: 205/55R16 91W


    Und im Feld 22 ("Bemerkungen und Ausnahmen"), wo ja sonst zur Serie abweichende Räder/Bereifungen eingetragen sind, steht ebenso... NICHTS von den M-Rädern ?( .


    Nun frage ich mich, wie das sein kann..?? :gruebel:
    Das hieße ja auch, daß die drei Vorbesitzer 14 Jahre lang damit so rumgefahren sind, ohne daß es jemals irgendjemandem aufgefallen wäre..?
    Auch der TÜV, bei dem ich letztes Jahr im August war, hat nichts bzgl. der Räder angemerkt, gefragt oder sehen wollen.
    (Nachtrag: Auto ist EZ 04/2001)


    Die M-Räder sind 17 Zoll, Breite und ET weiß ich bis jetzt gar nicht, da an den Felgen auf der Außenseite überhaupt nichts vermerkt ist; werde dazu wohl heute abend mal eine abnehmen, um zu sehen, was an der Rückseite zu sehen ist.
    Ggf. kann aber einer von Euch dies schon anhand des o.g. Sonderausstattungs-Codes sagen ?
    Bereifung ist 225/45 vorn und 245/40 hinten.


    Was muß ich jetzt ggf. tun ?
    Kann (oder muß ?) mir BMW anhand des Sonderausstattungs-Codes weiterhelfen, da die das Auto ja so ausgeliefert haben ?


    Gibt es vielleicht von BMW irgendeine Art separate 'ABE' oder dgl. für diese Räder, die ggf. bei den Fzg.-Unterlagen abhanden gekommen ist ?
    (Glaube ich aber weniger, weil die Bordmappe ansonsten komplett ist und alle Inspektionen gemacht wurden, also keine 'Schlamperei' dbzgl. seitens der Vorbesitzer.)


    Ich wollte erst mal bei Euch hier fragen, bevor ich ggf. zum 'Freundlichen' damit gehe.


    Oder muß ich, was ich für nahezu nicht vorstellbar halte, etwa gar nichts machen..??


    DANKE für Eure Hilfe und sorry, falls es das Thema schon mal gab !


    vlg.
    andy

    2 Mal editiert, zuletzt von 325te46 ()

  • Lesen bildet und Google hilft dabei. ;)
    Zum gefühlten 1000. Mal...


    Fahrzeugschein Bestimmungen


    Zitat

    Dafür muss die im Fahrzeugschein angegebene Rad-/Reifenkombination nicht montiert sein. Sie dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE oder EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen fahren.

    Also noch mal auf deutsch...Alle werksseitig freigegebenen Rad-Reifen Kombinationen sind für das Fahrzeug freigegeben. Nur Abweichungen sind einzutragen.


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Nachtrag:
    So.. habe eben noch etwas gesucht und einen pdf-Katalog "ORIGINAL BMW LEICHTMETALLRÄDER" gefunden.


    Darin ist auf Seite 40 offensichtlich exat 'mein' Radsatz aufgeführt, den ich ab Werk am Auto habe, wie folgt:


    M Doppelspeiche 68


    Radgröße: 7,5 x 17 vorne 8,5 x 17 hinten
    Bereifung: 225/45 ZR17 245/40 ZR17
    Details: außer M3
    Ausführung: Komplettrad-Satz
    Bestellnummer: 36 11 0 006 661



  • Siehe oben, seit 2005 gültig...also gut 10 Jahre.


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Wie sollen auch alle freigegebenen Radsatze in fahrzeugschein passen.
    Da steht eben nur eine Größe drin. Soweit ich weis die kleinste.
    In den COC Dokumenten sind Dagegen mehrere abgebildet.
    Aber ich frag mich wie man sich darüber so den Kopf zerbrechen kann.

    Gruß
    Philipp



    ===========================================================================================




  • Danke für Deine Antwort !!


    Tut mir leid und ich entschuldige mich als Neuling nochmals, falls das hier schon 'zich mal durchgekaut wurde... sorry !!


    Fahrzeugschein Bestimmungen

    Also noch mal auf deutsch...Alle werksseitig freigegebenen Rad-Reifen Kombinationen sind für das Fahrzeug freigegeben. Nur Abweichungen sind einzutragen.

    Soweit klar; verstehe, daß eine Eintragung in die Fzg.papiere nicht notwendig ist, da
    es sich um werksseitig freigegebene bzw. montierte Rad/Reifenkombination
    handelt.


    Andererseits habe ich aber keine der o.g. Dokumente vorliegen (Fahrzeug-ABE, EG-Betriebserlaubnis, Typgenehmigung), aus denen die Freigabe durch den Hersteller sowie die Daten/Dimensionen der Rad/Reifen-Kombination hervorgehen, so daß ich dies ggf. auf Verlangen vorzeigen könnte. Im Umkehrschluß hieße das ja, der TÜV-Mann, Polizei usw. müßten dann bei Kontrolle, HU ja sozusagen von 'selbst' und ohne Vorliegen o.g. Doks erkennen, daß es sich um eine originale und von BMW für das Fzg. zugelassene Rad/Reifen-Kombinatoon in der vorgegebenen Dimension handelt. Oder wo liegt hier mein Denkfehler ?


    Nochmals sorry, aber ich kenne mich damit nicht aus und möchte nur sichergehen, daß alles korrekt ist.
    Und DANKE erneut !!

  • Deswegen ist ja da auch im Feld "K" der Zulassung die Nummer der EG-Typgenehmigung eingetragen und da ist wie du ja gelesen hast alles hinterlegt was die Rennleitung oder ein Prüfer wissen muss.
    So lange ori Felgen verbaut sind und du nicht gerade den Technik Trupp der Rennleitung vor der Nase hast wird da keiner von der Trachtentruppe nach deinen Felgen gucken. Der Techniktrupp und die HU Prüfer haben die Freigaben auf jeden Fall auf dem Laptop, ob die normale Streife da auch Zugriff hat entzieht sich meiner Kenntnis. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Fakt ist, du fährst ab Werk montierte und freigegebene Felgen. Prinzipiell kann dir der Rest völlig Latten sein.
    Andernfalls wende ich an den BMW-Kundenservice, der kann dir alle erforderlichen Dokumente zu kommen lassen. Aber ne Styling 68 mit den von dir genannten Reifen ist bleibt Eintragungsfrei auf dem E46.

  • ok, danke für diese Infos !
    Dann bin ich zunächst erst mal beruhigt, daß alles 'seine Ordnung' hat.


    Zum Abschluß dann noch eine Frage:
    Kann man -und falls ja: wo- diese Fzg.-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis irgendwo runterladen oder eine Kopie davon ggf. bei BMW bekommen.
    Ich würde mich am sichersten fühlen, wenn ich so einen Zettel im Auto hätte, auf dem dann in irgendeiner Zeile die auf meinem Auto befindlichen Räder 'offiziell' vermerkt sind.


    Nochmals ganz vielen DANK !!!!
    Freue mich sehr, daß auch (leicht nervenden..;) 'Laien' wie mir hier geholfen wird :thumbsup: :thumbsup:

  • Danke auch für den Hinweis mit dem BMW-Kundenservice ! :thumbup:
    Werde da mal nachfragen, auch wenn es in diesem Fall wohl wirklich unnötig ist.
    Bin (leider) so ein Mensch, der in solchen Sachen den 'peace of mind' braucht.