328Ci - Eisenmann / SAT ESD

  • Hallo,


    ich habe vor einigen Tagen einen E46 328Ci BJ 1999 (M52TÜ B28) als Zweitwagen erworben.
    Am Fahrzeug wurden ein paar Umbauten vorgenommen und mit der ein oder anderen Sache bin ich etwas unsicher.


    Der erste Punkte wäre die Abgasanlage. Verbaut ist ein Eisenmann (bzw. SAT) Duplex-ESD mit der Typenbezeichnung EB: 5209.
    Wie sich auf der Hebebühne gezeigt hat, fehlt der MSD. Für den ESD gibt es eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren.


    Eintragung lautet:
    ZU J+4:M.SCHALLDÄMPF. HERST.:EISENMANN,KENNZ.:EB5209


    Meine Frage dazu: Muss zwangsweise ein MSD vorhanden sein oder kann durch eine DB-Messung auch die vorhandene Konstellation korrekt sein?
    Wäre zum MSD dann etwas in den Papieren eingetragen?


    Grüße!
    zaggin

  • Hallo, du kannst dir sicher sein das der MSD und dessen Fehlen niemals eingetragen wäre weil es nämlich nicht legal ist. Die Eintragung bezieht sich rein auf den ESD und sämtliche weitere Änderungen müssten extra abgenommen werden wobei da keine Chance besteht des MSD legal weg zu lassen.
    Wenn dich der Technik Trupp der Rennleitung anhält und das Schallmessgerät zückt, sollte der eingetragene Wert und nicht mehr erreicht werden. Ansonsten legen sie dir den Karren erst mal still und wenn dann der fehlende MSD bei dem Sachverständigen zu Tage tritt wird es lustig. :whistling:


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Danke für die Rückinfo - entspricht im Prinzip meiner Einschätzung.
    Dann werde ich mir wohl einen gebrauchten VSD/MSD besorgen und den MSD einbauen.

  • Für den ESD gibt es eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

    Für den ESD sollte es ein Teilegutachten geben (vgl. hier), in dem der Verbau beschrieben und damit die Zulässigkeit der Änderung an der AGA bestätigt wird. Das hätte Dir ja der Vorbesitzer eigentlich mit dem Fahrzeug zusammen übergeben sollen... Für die E36 Variante gibt es hier ein Gutachten indem der reine Ersatz des ESD beschrieben wird, daher trifft @niemand Vermutung wohl zu und du solltest dich um die Herstellung der im Gutachten beschriebenen Voraussetzungen kümmern.


    Die Jungs von der blau/silbernen Spaßtruppe haben mit offensichtlich/hörbar geänderten Fahrzeugen ja eine neue Opfergruppe entdeckt...

  • Ich habe den E46 bisher nicht angemeldet - wollte vorher alles prüfen/korrigieren.
    Die Unterlagen sind umfangreich aber ein ESD Gutachten ist nicht enthalten. Bei SAT habe ich bereits angefragt, allerdings kam nur die Antwort das sie mir nicht helfen können. :-/


    Noch eine "dumme" Frage - wenn ich den MSD wieder verbaut habe und das Fahrzeug wird kontrolliert, dann reicht doch die ESD Eintragung voll und ganz (d.h. das Gutachten ist für die Rennleitungskontrolle nicht notwendig). Anmerkung: Der ESD ist mMn nicht sehr laut. Werde aber heute aus Interesse eine DB Messung machen.

  • Korrekt, ist die Eintragung erfolgt, brauchst du das Gutachten nicht mitführen.
    Anders bei einer ABE, diese muss immer mitgeführt werden. (Wird allerdings auch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen.)