Bis hierhin erstmal DANKE!!!
Ich hab auch noch was gefunden. Das ist sehr interressant, bezüglich der Kosten für Prüfarbeiten, die ja von der "EURO Plus" nicht übernommen werden.
ZitatDem Verbraucher dürfen keine Kosten für die Fehlerdiagnose in Rechnung gestellt werden, wenn die verkaufte Sache tatsächlich einen Sachmangel hat. Das steht so im Gesetz und entspricht den Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie. Aber auch wenn sich herausstellt, dass kein Fehler vorliegt, den der Verkäufer zu vertreten hat, dürfen von dem Käufer nur ausnahmsweise die Kosten für die Fehlerdiagnose verlangt werden, nämlich dann, wenn er hätte erkennen müssen, dass der Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Das hat der Bundesgerichtshof erst jüngst so entschieden. Das halte ich ebenso für richtig wie den Grundsatz, dass sonst keine Kosten geltend gemacht werden dürfen.