neon "vorne"

  • hey jungs
    hab vorne am auto blaues licht drunter also unterbodenbeleuchtung
    darf man das an haben ? im stand und motor aus?
    oder darf man das erst garnicht dran haben? gruß

  • Im Stand und mit Motor aus darfst du es an haben aber nicht bei der fahrt bzw eingeschaltetem Motor

    "Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, ausser durch noch mehr Hubraum" Zitat eines AC-Schnitzer Mitarbeiters

  • Also jetzt mal ernsthaft.


    Alle Bauartveränderungen am KFZ müssen mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder einer gutachterlichen Prüfung (Tüv) eingetragen werden. Von den Ausnahmen mit E Zeichen sehen wir jetzt mal ab.


    Also soweit Dein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss es auch der StVO entsprechen. Dein Fahrzeug nimmt auch "im stehen" (egal ob mit Zündung an, oder nicht, oder laufendem Motor oder sonst was) am öffentlichen Straßenverkehr teil. Außer Du stehst zuhause auf Deinem Privatgelände.


    Ich hoffe das Beantwortet Deine Frage.


    Gruß


    mkonly

  • es ist als ausstiegsbeleuchtung erlaubt aber nicht während der fahrt...


    aber bitte machs lieber net dran sowas kann man dran bauen wenn man in japan wohnt und so nen scheiss reiskocher fährt aber doch nicht an nen bmw.. *igitt*

  • Zitat

    Original von Botezz
    es ist als ausstiegsbeleuchtung erlaubt aber nicht während der fahrt...


    aber bitte machs lieber net dran sowas kann man dran bauen wenn man in japan wohnt und so nen scheiss reiskocher fährt aber doch nicht an nen bmw.. *igitt*



    :dito:

  • Hey, nix gegen Japaner. Zumindest nicht gegen alle.


    Blaue Beleuchtung darf an keinem Auto sein. Ausser vielleicht LEDs im Tacho umlöten. Für Ausstiegshilfe gibts weisses LED-Licht an der Türunterseite. Ich musste damals meine Fussraumbeleuchtung (auch blau, scheiß gefrimel) aus dem Peugeot ausbauen, sonst kein TÜV!

    Auspuff: 102.4 dB (DS Motorsport) :devil2:
    Anlage: 125,8 dB an der Frontscheibe :devil2:

  • Da werf ich nun aber den Stein hin dass ich in letzter Zeit vermehrt LKW mit Blauer Zusatzbeleuchtung sehe (Kühlergrill; DAchaufbau usw)


    Aber davon ab. Ausser dem Behördlich Zugelassenen und zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Blaulichtsignalanlagen finde auch ich gehört sowas nicht an einen (ZIVILEN) Bimmer.
    Und fürs rumstehen haben wir ja immernoch die Blitz und Golf3-Fraktion; Dastehen und sich mit Bastelbuden Dick vorkommen haben wir ansich doch nicht nötig oder?