Die Polizei weiss immer alles Besser!

  • Hallo Leute,


    ich führe jetzt mal die Geschichtsstunde fort: :D


    Ich fuhr eines Nachts über eine dunkle Landstrasse, war GANZ alleine und hatte volle Beleuchtung an (Abblend-, Fern- und Nebellicht). :auto:
    Als ich von der Landstrasse in die Ortschaft einfuhr schaltete ich mein Fernlicht und die Nebellampen wieder aus.
    Plötzlich ging in 200 Metern Entfernung ein Blaulicht an. Wie nett, die Polizei, DEIN FREUND UND HELFER!
    Sie hielten mich an und begannen mit einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" auf dieser "um diese Zeit viel befahrenen Strasse"...ich war neben der Polizei
    der einzige Verkehrsteilnehmer, aber egal...
    Grund dieser "Routinekontrolle" war das unerlaubte Benutzen der Nebelbeleuchtung mit dem Vorwurf:
    "Jaja, die ganze Zeit mit Nebelscheinwerfern fahren und erst ausmachen, wenn man die Polizei vor sich fahren sieht!"
    HALLO?! ES WAR DUNKEL UND DIE WAREN 200m WEIT WEG?! Da erkennt man NUR rote Lämpchen ! ! ! :motz:


    Die Story endete anschliessend mit einer Aussage, die ich in meinem Leben NIE vergessen werde:
    "So, das ist eine sogenannte Ordnungswidrigkeit, die Sie da begangen haben. Normalerweise bleibt es beim ersten Mal bei einer Belehrung,
    aber da Sie ja BMW fahren, denke ich können Sie es sich im Gegensatz zu anderen mal erlauben dafür ein Ordnungsgeld von 10€ zu bezahlen!" :lehrer:


    Das Geld wurde anschliessend direkt kassiert...und ich muss sagen, die Polizisten hatten recht, denn ich als Azubi, der jeden Tag einen Hin- und Rückweg
    von 100km zum Arbeitsplatz hatte, und somit mehr als die Hälfte seiner Vergütung nur für Sprit ausgab um arbeiten gehen zu können, KONNTE SICH DAS DURCHAUS MAL ERLAUBEN!


    :meinung: zur Polizei: Das sind alles Personen, die in der Schule nicht aufgepasst haben und somit keinen besseren Job ergattern konnten!
    Die einzigen, dies von der Schulbildung her gesehen schlimmer getroffen hat sind die vom Ordnungsamt...

  • ist zwar nichts technisches, aber ich habe in meinem führerschein dieses kleine sternchen drinstehen, welches soviel bedeutet wie: "blindfisch - du musst ne sehhilfe tragen..." ... nungut, ich trage halt schon seit ewigen jahren kontaktlinsen und das scheinen die etwas älteren herren in grün nicht zu kennen. sie wollen mich dann immer verwarnen weil ich kein nasenfahrrad aufhabe. um dem aus dem wege zu gehen muss ich jedes mal mit meinen dreckigen patscheflossen in meinen augen rumpopeln, eine linse rausholen, einem herren das ding unter die nase halten, erklären was das ist und danach darf ich se wieder reintun und weiterfahren... ich weiß, die dinger sind im auge schwer zu sehen, aber sogar laien erkennen bei genauem hinsehen das dort was im auge steckt, was da normalerweise nicht hingehört...


    soweit, sogut.. hätte noch viele andere lustige erlebnisse auf lager, nur drängelt gerade meine frau, die umbedingt neue schuhe brauch -> einkaufen :(

  • Oder er wohnt in Köln !!!


    Da passiert des öfters mal mit dem Pusten !!


    :D


    Während dem schreiben dieser Textzeile wusste ich GANZ genau das der einer oder andere genau die Stelle zitieren wird :D
    Ich bin männlich und kein Gay !! :D:D :P:fechten:


  • "So, das ist eine sogenannte Ordnungswidrigkeit, die Sie da begangen haben. Normalerweise bleibt es beim ersten Mal bei einer Belehrung,
    aber da Sie ja BMW fahren, denke ich können Sie es sich im Gegensatz zu anderen mal erlauben dafür ein Ordnungsgeld von 10€ zu bezahlen!" :lehrer:


    Hättest ein Videorecorder mit Audioaufzeichnung, könntest dieses belastende Material für eine Dienstaufsichtsbeschwerde nutzen.


    Das ist keine Ordnungswidrigkeit, da die Nebellampen mittlerweile auch als Tagfahrlicht genutzt werden dürfen! Somit entfällt die explizite Nutzung bei Nebel!
    Die Aussage (und die Intelligenz) von dem Polizisten ist genau der Grund, warum ich in so einer Situation (Polizisten stehen verlassen am Straßenrand und glotzen blöd her) umdrehe, ehe ich nah genug drann bin das diese das BL einschalten können.


    Achja, wennse mich abkassieren wollen, dann nur gegen Bescheid über die Post, indem genau diese Assage drinnsteht! Wer BAR zahlt ist selber schuld! Zudem würde ich nie bei einer Beschuldigung das Protokoll des Polizisten unterschreiben (hab ich bisher auch nie)! Denn eine Unterschrift ist ein Zugeben der Schuld!

  • Achja, wennse mich abkassieren wollen, dann nur gegen Bescheid über die Post, indem genau diese Assage drinnsteht! Wer BAR zahlt ist selber schuld! Zudem würde ich nie bei einer Beschuldigung das Protokoll des Polizisten unterschreiben (hab ich bisher auch nie)! Denn eine Unterschrift ist ein Zugeben der Schuld!


    Mit der Barzahlung ist richtig, habe ich bisher auch nie gemacht.


    Mal ehrlich, bei der Polizei gibt es halt wie überall kompetente Leute aber natürlich auch totale Volldeppen. Was mir auffällt: Besonders die älteren Beamten in den neuen Bundsländern sind oftmals strohdoof. Die sind damals in der DDR aus der 8. Klasse abgegangen und zur Volkspolizei. Ich glaube damals war Blödheit Grundvoraussetzung für den Job. Diese Leute haben sich leider bis heute gehalten. :schlecht:


    Wer sich bei einer Kontrolle ungerecht behandelt fühlt sollte trotzdem versuchen immer sachlich zu bleiben, zu diesem Zeitpunk sitzen die einfach am längeren Hebel. Wer allzusehr aufmuckt verschlimmert die Sache meist noch, das spornt dann übereifrige Beamte erst so richtig an. Notfalls hinterher zum Anwalt, der kann meist helfen.


    Gruß Greg

    Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus China sind.

  • Das ist keine Ordnungswidrigkeit, da die Nebellampen mittlerweile auch als Tagfahrlicht genutzt werden dürfen! Somit entfällt die explizite Nutzung bei Nebel!

    ?( Woher hast Du denn diese Info ?
    Die ist nicht korrekt.
    Zusätzliche Scheinwerfer mit RL und !!e-Prüfzeichen dürfen als TFL eingesetzt werden, keine Nebelscheinwerfer.
    Aber das Thema hatten wir schon ausgiebig. :)

  • Benutzen der Nebler in Österreich erlaubt;)...


    Egal ob Nacht Tag oder keine ahnung was..



    auch in verbindung mit normalem licht..




    [quote]
    [*]Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.


    [*]Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.