Ok das Logo kennt also schon mal jemand..
Kannst Du noch mehr darüber sagen??
Ok das Logo kennt also schon mal jemand..
Kannst Du noch mehr darüber sagen??
Hallo,
Also, den Link mit den Felgen hab ich nur beispielhaft gewählt. Es geht nicht um diesen Satz. Der passt natürlich gar nicht auf unseren E46. Habe gesehen dass andere ebay-Verkäufer auch Sätze passend für E46 haben, mit ABE (siehe Beispiel-Link weiter unten). Als Felgenhersteller ist "GTR Racing" angegeben. Bei "Idealo" findet man ebenfalls Sätze dieses Herstellers, und die dort verlangten Preise sind gar nicht mal ohne.
Wenn die wirklich eine ABE für unseren E46 mitliefern können, dann muss dem ganzen doch ein umfangreiches Prüfverfahren vorangegangen sein. Und das dürfte ziemlich teuer für einen Hersteller sein, eine ABE für seine Felgenserie zu erhalten, gerade im bürokratenland Deutschland. Ergo kann das kein kleiner "Fly-by-Night"-Hersteller sein.
Oder die ABE ist gefälscht, allerdings würde dass nicht zu den Ebay-Großverkäufer mit tausenden positiven Bewertungen passen.
Hier ein Beispiel passend für E46 (Verkäufer hat 99% positive Bewertungen).
http://www.ebay.de/itm/18-Zoll…elgen&hash=item27bce76b27
Gruß
Hallo!
trotz SuFu kann ich keine Infos zu diesem herstellerfinden. Google hilft auch nicht, das Wort "GTR" ist natürlich viel zu oft in Verwendung zu anderen (Motorsport-)Themen.
Hallo,
Es geht um folgende Felgen / Hersteller GTR Racing:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…id=oesg&item=220861776028
Kenn jemand diesen Hersteller oder hat Erfahrungen mit Felgensätzen dieses Herstellers gemacht?
Da eine ABE mitgeliefert wird, kann es ja eigentlich kein schlechter / Billighersteller sein, denn eine ABE bekommt man bestimmt nicht so nebenbei (es sei denn diese wurde gefälscht).
Danke/Gruß
Hallo!
Hat jemand nen Tipp wer im Raum Hamburg und Umgebung eine vernünftige Pulverbeschichtung macht zu einem fairen Preis?
Hier im Forum wurden ja mal Beschichtungen vom Mitglied H.-Mörder angeboten. Das scheint aber eingestellt worden zu sein.
Ansonsten habe ich bisher diesen Anbieter gefunden: Kostenpunkt eur 340 für einen 17er Satz
http://pulverbeschichtung-hamb…se_Pulverbeschichtung.htm
Hat jemand noch ne Adresse? Eventuell könnte man sich ja auch mit mehreren zusammentun und nach einem Sammelrabatt fragen.
Danke Gruß
Danke Dir für die Info!
Hallo,
Danke für Deine Antwort. 2 flutig mit 50mm müsste dann ja passen. Und diesen Schwingungsdämpfer brauch man ja wohl nicht zwingend, hoffentlich.
Dieser hier soll es sein von Eberspächer. ich hoffe der passt auf meinen 325er touring...
[Blockierte Grafik: http://www.wokke.de/ebay/exhaust_E46/01.JPG]
....und vielleicht kann mir auch noch jemand den Durchmesser der Anschlussrohre nennen.
Danke!
Hallo,
hab schon die Suchfunktion benutzt bin aber bisher nicht fündig geworden. Kann mir jemand sagen ob ein Sportauspuff vom Cabrio oder Coupe oder Limo an den Touring (alles FL) passt? Haben die alle den gleichen Anschluss oder benötigt man verschiedene Adapter?
Danke im voraus!
Hallo Leute,
gibt gute Neuigkeiten. Behörde hat den Typen gefunden, der hat die Papiere jetzt zurück gebracht und sie konnten dem Händler übergeben werden.
Ente gut - alles gut
Alles anzeigenDas ist echt ein interessanter Fall.
1.Das Auto gehört schonmal dem Händler das ist klar. Denn, es erfolgte die Übergabe und Übereignung und das Fahrzeug ist in seiner Gewalt(auf seinem Hof). §929 BGB
2.Die Verkäuferin kann den KV nicht erfüllen, da sie ja die Papiere nicht aushändigen kann. Aber sie ist nicht Schuld, dass sie die Papiere nicht hat. Jetzt ist halt die Frage und die hat der TE ja gestellt ob der Händler SchE verlangen kann von der armen Frau. Sozusagen SchE wegen nicht oder nicht pflichtgemäßer Erfüllung bzw. Teilerfüllung.
Paragraf §275 BGB "Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner(Verkäuferin) oder für jedermann unmöglich geworden ist." ist ja unmöglich
interessant auch §280 I Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch enstandenen Schadens verlangen. ² Dies gilt nicht wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat." sie kann ja nichts dafür
§286 IV "Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.hat sie ja nicht zu vertreten
So, das war jetzt ein bisschen Hobby Juristerei(ich hatte das im Studium und mit 1,3 die Prfg. geschrieben) um mal die Dame etwas zu beruhigen.
Allerdings keine Gewähr und ihr wisst ja, wäre das Recht so einfach dann gäbe es keine Winkeladvokaten und Rechtsverdreher und wer jetzt nun dann im Endeffekt wie entschädigt wird kann ich auch nicht beantworten.
Guten Morgen Roughy,
danke für Deine Einschätzung.
Ich werd Euch allen berichten wie es sich weiter entwickelt. Bin selbst mal gespannt!