Moin moin,
bei dem Schriftverkehr musste ich echt schmunzeln. 
Mein Gedankengang. Der Händler dealt sicherlich von Berufs wegen mit Autos. Also hat er auch, was die angekauften Fahrzeuge betrifft, die Pflicht sich über seine Ankäufe zu unterrichten. Also gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder er wußte von dem Mangel und hat ihn verschwiegen - seine eigene Schuld. Oder aber er wußte davon nicht - die Beweislast liegt bei ihm. Grundsätzlich haftet, nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2002, der Händler 2 Jahre für seine verkauften Gegenstände. Nur bei gebrauchten Sachen wird die Sachmangelhaftung auf ein Jahr begrenzt. Allerdings nur durch weitere Vereinbarungen, z.B. Kaufvertrag. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe auf, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag.
Ungeachtet dessen, hat er eine Gewährleistungspflicht wenn er als Händler das gebrauchte Kfz an einen Verbraucher verkauft. Dieser muss also für mindestens ein Jahr für Mängel am Fahrzeug Gewähr leisten. Es gibt für einen Händler auch keine Haftungsausschlußklausel. Der Händler muß bei einem Sachmangel, der keinen üblichen Verschleiß (Reifen, Luftfilter, Auspuff) darstellt, Gewähr leisten. Wozu ich mal die Fördereinheit und den Ausgleich zwischen den Tankhälften zähle, da das über den normalen Verschleiss hinausgeht.
Ich würde das ganze einfach so handhaben. Kostenvorschlag und Diagnose mit einer kurzen Stellungnahme per Einschreiben/Rückschein an den Händler mit der Bitte um Stellungnahme zur Gewährleistung mit Setzung einer Frist. Erfolgt innerhalb dieser kein Vorschlag oder keine Kostenübernahmeerklärung, ein kurzer Gang zum Anwalt. Ein Schreiben genügt meist schon und die ganze Sache wird viel, äh, widerstandsloser.
Die Sache ist doch die, man legt ne ganze Menge Kohle auf den Tisch um sich ein Fahrzeug zu kaufen von dem man schon längere Zeit geträumt hat. Und dann möchte man auch, auch wenn es "nur eine gebrauchte Karre" ist, viel Spass dran haben. Diese wird einem aber jäh vermiest, weil jemand seinen Job nicht genau macht und den Kunden für sein Versäumnis auch noch zahlen lassen will. Ich habe bei einem Sachmangel IMMER das Recht auf Neuteile. Soll er also auch dafür bezahlen.