dann wärs imho trotzdem im falle eines unfallwagens ggf als 'versteckter' bzw 'arglistig verschwiegener' mangel zu bewerten.
ein unfall - sofern nicht fachgerecht und 100%ig repariert - muss erwähnt werden.
ich würd nen gutachter bestellen und den vk dann persönlich ansprechen.
hab ich auch schon gemacht... mit entsprechender, unmissverständlicher überzeugungskraft braucht man manchmal keinen anwalt, wenn man den vk am richtigen nerv trifft.
mit reinen vermutungen kommt man allerdings nicht weit..