Beiträge von Stan

    Wie schauts eigentlich mit der legalität aus ?
    muss man das eintragen lassen, kann man das überhaupt eintragen lassen ?

    Legal kannste das vergessen.
    Eine Eintragung darf nur in Verbindung mit einem Lichttechnischem Gutachten erfolgen.


    Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 5-6000€, wobei ich keine Ringe kenne, die auch nur die Mindestanforderungen an Helligkeit, Abstrahlwinkel und Lichttemperatur erfüllen.

    Dass ist nix anderes als gefasel!


    Solange der VSD und MSD unverändert bleiben macht es garkeinen unterschied wenn im ESD alles raus ist!

    Deine "fachkundige Aussage" zeigt, wie genau du meinen Beitrag gelesen hast.


    Aber ist ja alles nur Gefasel, was ich mir in 11 Semester Fahrzeugtechnik (Fachrichtung Antriebstechnik) angeeignet habe...

    Nur wollen wird er nicht!!


    Bei rob haben wir einfach den originalen esd leer gemacht, hört sich schon ganz nice an..


    [Blockierte Grafik: http://img.tapatalk.com/02ce0009-50ef-f833.jpg]

    Ach, herje. Hier wird Pfusch noch groß geschrieben.
    Nicht nur, dass diese "Veränderung" zum Verlust der allgemeinen Betriebserlaubis führt (siehe § 19 Abs. 2 Unterpunkt 3 StVZO).
    Auch leidet die Leistung und das Abgasverhalten darunter.


    Durch den Hohlraum kommt es zu unkontrollierbaren Verwirbelungen, die einen höheren Abgasgegendruck erzeugen.
    Höherer Abgasgegendruck bedeutet auch, dass die Brennräume nicht mehr komplett mit Frischluft geflutet werden können und sich hierdurch das Abgas- und Leistungsverhalten negativ verändert.


    Zumal die Arbeiten auch noch sowas von unprofesinell durchgeführt wurden, dass es mir die Nackenhaare sträubt.

    Ich lese ja nun hier schon eine Weile mit und finde das schon Haarsträubend, welch teilweise gefährliches Halbwissen hier verbreitet wird.
    Fakt ist, das lt. Gesetz einmal angesaugte Luft (also ALLES, was durch den Luftfilter kommt), nicht wieder ungefiltert (ein kleiner Öl/Luftfilter zählt nicht) wieder in die Umwelt gelangen darf (deswegen sind offene Pop-off-Ventile in D auch nicht legal eintragbar).
    Dazu zählt auch die Luft aus dem Kurbelgehäuse.


    Was noch gegen die Lösung mit dem catch-Tank spricht, ist die Entsorgung des gefilterten Öls.
    Dieses verbleibt ja im Tank und wird nicht wie bei der KGE dem Ölkreislauf wieder zugeführt.
    Somit müsste eine regelmäßige Reinigung und fachgerechte Entsorgung sicher gestellt werden.


    Deswegen kann es je nach Auslegungssache im Streitfall sogar auf eine Steuerhinterziehung hinaus laufen.


    Ich kenne einen Fall, wo das zur Verhandlung vor Gericht kam und nachträglich die Steuerklasse aberkannt wurde.
    Der Beklagte durft darauf hin rückwirkend zum Tag der Zulassung auf seinen Namen Steuern wie für ein Fahrzeug ohne Kat zahlen.