Ich lese ja nun hier schon eine Weile mit und finde das schon Haarsträubend, welch teilweise gefährliches Halbwissen hier verbreitet wird.
Fakt ist, das lt. Gesetz einmal angesaugte Luft (also ALLES, was durch den Luftfilter kommt), nicht wieder ungefiltert (ein kleiner Öl/Luftfilter zählt nicht) wieder in die Umwelt gelangen darf (deswegen sind offene Pop-off-Ventile in D auch nicht legal eintragbar).
Dazu zählt auch die Luft aus dem Kurbelgehäuse.
Was noch gegen die Lösung mit dem catch-Tank spricht, ist die Entsorgung des gefilterten Öls.
Dieses verbleibt ja im Tank und wird nicht wie bei der KGE dem Ölkreislauf wieder zugeführt.
Somit müsste eine regelmäßige Reinigung und fachgerechte Entsorgung sicher gestellt werden.
Deswegen kann es je nach Auslegungssache im Streitfall sogar auf eine Steuerhinterziehung hinaus laufen.
Ich kenne einen Fall, wo das zur Verhandlung vor Gericht kam und nachträglich die Steuerklasse aberkannt wurde.
Der Beklagte durft darauf hin rückwirkend zum Tag der Zulassung auf seinen Namen Steuern wie für ein Fahrzeug ohne Kat zahlen.