Hallo zusammen...
Danke für eure Anteilnahme...
Klar hatte ich eine zusätzliche Garantie abgeschlossen, die hätte ich auch in Anspruch nehmen können. Nur hätte ich dann die Materialkosten anteilig bezahlen müssen. Die Garantie hatte ich mir dahingehend aufgespart, dass wenn ein halbes Jahr Gewährleistung um ist und ich in der Beweispflicht bin, dann den Schaden beglichen bekomme. Laut Aussage vom Anwalt steht mir im ersten halben Jahr trotzdem der Gewährleistungsanspruch zu, wo der Händler die gesamte Reparatur übernehmen muss...somit wäre ich blöd, 4 Tage nach Fahrzeugübernahme die Reparatur anteilig zu bezahlen...
P.S: Hab heute ne schriftliche Bestätigung vom BMW-Autohaus bekommen, dass die Ölpumpe nicht dem im eigentlichen Sinne von Verschleiß unterliegt, da von BMW keine regelmäßigen Wartungswechsel oder Kontrollen vorgeschrieben sind! (Ölpumpe hat trotzdem minimalen Verschleiß)
MfG
Rico