Alles gut und schön, völlig korrekt ist aber das Folgende:
ist serienmässig ein Heckwischer verbaut, muss er vorhanden sein (ist die Spritzdüse ja auch) und funktionieren.
Wenn er abgebaut wird (gecleant
) muss er extra ausgetragen werden (§19..)
-Vermerk in der Zulassung unter Bemerkung: Wegfall Heckscheibenwischer....
Sicher für manchen sinnfrei aber wir sind nun mal im gut reglementierten Deutschland. ![]()