Hey Dani, ist so net ganz richtig. Meine Mutter hat z.B. mal mit mehr oder weniger grober Gewalt an meinem Schiebedach rumgemacht, dabei ist der Himmel iwie aus der Halterung gerissen und hing dann iwo dazwischen. Reparatur hat auch ihre ganz normale HP übernommen.
Yes Sir, daher hab ich geschrieben "grob gesagt". Das ganze schimpft sich normal "Bezinklausel", und wird meist wie folgt formuliert: "Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".
Praktisch heißt das im Normalfall, dass sobald das Fahrzeug bewegt, oder der Motor gestartet wird (das eine impliziert ja nicht das andere), die Privathaftpflicht aussteigt.
Gut. Wenn deine Mutter dein auto ausleiht und beim Fahren das Schiebedach durch etwas das nicht direkt mit dem Fahren zu tun hat, zerstört, dann ists schon wieder bisschen anders.
Aber wir sind uns in jedem Fall einig, ein Steinschlag entsteht durch den Gebrauch des Fahrzeugs. Der Fall ist glasklar ![]()