Wenn die Werkstatt Mitglied in der Innung ist (erkennbar an der Werbung Meisterbetrieb), geht es sogar ohne Anwalt.
Erst mal die Werkstatt aufsuchen, und in angemessener Zeit eine Nachbesserung fordern, wichtig dabei darf die Werkstatt kein Geld mehr verlangen, auch wenn die jetzt behaupten würden, es wären noch weitere Reparaturen fällig. Denn beide haben nach BGB Offerte, Annahme Ausführung und Erfüllung (also Leistung ausgeführt, Kunde bezahlt) einen Werksvertrag. Nach dem jetzt Mängel vorhanden sind, hat die Werkstatt zwar das Recht zur Nachbesserung BGB §437 bis § 439. Sollte diese fehlschlagen, Rücktritt geht ja nicht, muss die Werkstatt auch die Reparaturkosten von einer anderen Werkstatt dann bezahlen.
Zudem entsteht dem Kunden, während der Dauer der Reparatur ein Schaden, denn er kann entweder Nutzungsausfall verlangen, oder einen Leihwagen beanspruchen.
Vermutlich wird die Werkstatt dies alles nicht so einfach mitmachen, aber hier kommt die Besonderheit im KFZ Gewerbe zu tragen, wenn die Werkstatt in der Innung ist, was an dem Schild Meisterbetrieb erkennbar ist, die Innungen haben sogenannte Schlichtungsstellen, an die kann sich jeder wenden. Der Schlichtersruch ist für die Werkstatt bindend, für den Kunden nicht.
Hier der Link zu den Schiedsstellen:
http://www.kfz-schiedsstellen.de/
Und sollte die Werkstatt jetzt behaupten kein Innungsmitglied zu sein, dann würde ich denen richtig einheizen, und den ganzen Betrieb mal über die HWK überprüfen lassen, vielleicht ist es eine unerlaubte Gewerbeausübung, dann hat man den noch zusätzlich am Kragen.
Sollte das nicht helfen, bzw keine Einigung stattfinden, kann man immer noch einen Anwalt einschalten, denn leider wissen viele Anwälte nichts von den Schlichtungsstellen.
Aber wichtig bei all den Forderungen an die Werkstatt, dies nicht Mündlich machen, denn sonst hat man ein Problem dies später zu beweisen, und die Werkstatt könnte behaupten, sie hätten jederzeit die Mängel behoben, dann bleibt man auf eventuellen Gerichtskosten selbst sitzen.