Nachdem du die Anzeige ja bei der Polizei bereits aufgegeben hast, kannst du das Gutachten erstellen lassen. Die Anzeige geht dann weiter an die VPI (Verkehrspolizeiinspektion), welche sich bei dir evtl. meldet um den Schaden genau zu erfassen, wenn sie das nicht schon getan haben.
Gegen den Halter des LKW wir dann von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet wg. Fahrerflucht, was eine Straftat ist. (Das Verfahren wird vermutlich eingestellt, da du in der Regel wahrscheinlich nicht nachweisen kannst, dass der Fahrer vorsätzlich gehandelt hat, v.a. da er den Unfallschaden vermutlich unbemerkt verursacht)
Das dein Vater keinen Rechtsschutz hat, ist in erster Linie natürlich blöd, falls es wirklich zum Verfahren kommen sollte und ihr eine Rechtsvertretung braucht. Wie aber oben schon geschrieben, wird das Verfahren vermutlich eingestellt und es wird sich außergerichtlich geeinigt.Falls es doch dazu kommen sollte und du im Verfahren Recht bekommst (sollte dank Zeugin der Fall sein), werden die Anwaltskosten normalerweise von der Gegenseite getragen. (darauf mich bitte nicht festnageln!)
Ich würde den Schaden jetzt erstmal vom BMW-Händler begutachten lassen. Vermutlich musst du den Kostenvoranschlag bezahlen.