Beiträge von Novi

    Kenn mich mit eBay-Regeln net aus, aber ob mit oder ohne Lenkrad macht vor dem GESETZ keinen Unterschied.


    Wer einen Gasgenerator nicht in gesetzeskonformer Verpackung (z.B. lose im Lenkrad) verschickt, oder gegenüber dem Spediteur den Inhalt verschweigt (Anzeigepflicht §14 SprengG), oder als Privatperson einen Airbag aus seiner Verpackung nimmt, geschweige denn einbaut, oder dies durch ein Gebrauchtteil vornimmt, macht sich strafbar.


    So, ich hoffe in dem Satz alles untergebracht zu haben :D


    Leute im Ernst, lasst blos die Finger von sowas! Das geht 99 mal gut, und ein mal kostet es euch Kopf und Kragen - Im Ernstfall im wahrsten Sinne des Wortes!

    AC-Schnitzer hat zu diesem Thema eine aktuelle Studie: Den GP3.10, ein Gasbetriebener (bivalenter) M3 mit einem getunten V10 aus dem M5
    AC-Schnitzer GP3.10


    Grundsätzlich gibt es gar nichts gegen den LPG-Umbau einzuwenden, sofern er technisch einwandfrei gemacht wurde.
    Problem stellt hier immernoch das Tankstellennetz dar, nicht wegen der LPG-Verfügbarkeit, sondern wegen der Vielfalt. Die Tankstellen variieren sehr Stark im Mischungsverhältnis Propan-Butan, zt so, dass es die Motorelektronik nicht mehr ausgleichen kann. Unkontrollierte Verbrennungen, Schadhafte Drücke und Temperaturen waren in Vergangenheit nicht selten die Folge.
    Manche Zapfanlagen waren schon in derart schlechtem Zustand, dass vom Kompressoröl verunreinigtes LPG getankt wurde. Folge -> Verkleben der Gasanlage. Heutige Umbauten sind idr. alle mit einem Ölabscheider ausgestattet.

    Der technische Hintergrund:


    der Unterschied zwischen Normal Super und Superplus besteht im Generellen nur in der Klopffestigkeit, das heißt die weniger große Gefahr einer Selbstentzündung.
    Schadhaft "Übertanken" also zu hochwertigen Sprit verwenden kann man bei keinem Auto, egal welcher Motor egal wie alt (Joungtimer ggf. mit Bleizusatz natürlich).
    Einem 25 Jahre alten Opel Rekord zb wird es aber herzlich wenig interessieren welcher Fusel da jetz grad seinen Vergaser passiert.
    Ein modernes Fahrzeug wie der E46 zb kann darauf schon eher reagieren:


    Normalbenzin beginnt auf Grund seiner niederen Oktanzahl, dem hohen Druck und der hohen Temperatur im Brennraum sich unkontrolliert selbst zu entzünden. Der Klopfsensor registriert dies über sein Piezoelement und erzeugt ein Spannungssignal. Darauf verändert das Motorsteuergerät den Zündzeitpunkt in richtung spät. Die Folge: Keine so hohen Verbrennungsdrücke, die Temperatur sinkt, die Klopfgefahr ist gebannt. Danach versucht das Steuergerät in sehr kleinen Schritten den Zündzeitpunkt wieder vorzuverlegen. Wird dauerhaft ein anderer Zündzeitpunkt benötigt, zb wenn man immer Normalbenzin tankt, schaltet das Steuergerät auf ein anderes Kennfeld um.
    Die Folge für den Fahrer: Leistungsmangel, mehr Verbrauch!


    Bei manchen Motoren funktioniert das auch in die andere Richtung mit Superplus. Das Steuergerät kann den Zündzeitpunkt früher wählen, Verbrauch sinkt/Leistung steigt, da die Effizienz des Kraftstoffes erhöht wird. Dies spürt man aber meißt nur bei Fahrzeugen die Normalbenzin benötigen und mit Super betankt werden.

    Turbolader erst mal von außen genau anschauen, der darf nicht ölig sein, besonders untereseite beachten! dann weiter den Ladedruckschlauch verfolgen ob irgendwo Öl zu sehen ist.


    Wenn du kannst einfach mal den Ladedruckschlauch öffnen und reinschauen, ein leichter Ölfilm ist normal, nur sollte dir da nicht grad die Soße entgegenkommen.


    Am Turbo selbst kann man nur das Verstellgestänge auf Gangbarkeit prüfen und wenn der Ladedruckschlauch ab ist auch die Turbinenschaufeln, sowie das Laufzeug auf evtl Spiel.

    Zitat

    Original von marco323ci
    So....Habe ihn wieder zurück...
    40Eu für den Thermostat....
    und fürs machen null,nix.
    Habe das bei meinen Tuner machen lassen, von dem ich das Auto
    vor nen halben Jahr gekauft habe.


    ui da hast dich aber sauber übers Ohr hauen lassen. Im Rahmen der geltenden Sachmangelhaftung hätte er den Schaden in vollem Umfang übernehmen müssen, außer es kann bewiesen werden, dass der Fehler bei Gefahrübergang noch nicht bestand. Diese Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten bei ihm.