Wenn du auf einer !freien! Geraden mit ca 90kmh ganz laaaangezogene Schlangenlinien fährst und dabei dieses "Brummen" mal da ist und mal nicht kannst fast zu 100% von nem defekten Radlager ausgehen.
Wenn du kein Presswerkzeug hast fährst du am besten zum Händler, der kann auch auch genau feststellen welches Lager defekt ist und es dir ersetzen.
Beiträge von Novi
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Ich kenne von FK nur die Gewindefahrwerke, aber die sind sehr zu empfehlen und meiner persönlichen Meinung nach sogar besser als die hochgelobten Modelle von KW.
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Kannst du denn irgendwas auffälliges erkennen? Zb. starke Rußbildung? Wenn du immer nur ganz behutsam fährst und du jetz mal ordentlich Gas gibts, darf er ruhig ein bisschen rußen, aber dann sollte es auch wieder gut sein. Wenn er warm ist und du eine kurze Strecke stramm gefahren bist, dann anhälst und im Leerlauf einmal vollgas gibst und er dann nicht schwarz raucht kommt der "hohe" Verbrauch nicht vom Motormanagement.
Mögliche weitere Ursachen wären:
- Schlechter Kraftstoff
- Schwergängige Nebenaggregate (Klima, Lima,..)
- Schwergängige Motor/Getriebemechanik (Wartungsintervall, Ölsorte,..)
- Fahrbedingungen (Ladung, Umgebung, Reifen,..)
- Fahrstil -
Also Kumpel hin oder her, aber DU hast den Schaden, und ER ist Schadensersatzpflichtig.
Ob er dies aus eigener Tasche erfüllt oder dafür ausreichend versichert ist, ist erst mal sein Problem.
Deine Anweisung, er solle den Wagen zurücksetzen, bleibt erst mal außen vor, denn er hat (hoffentlich) eine gültige Fahrerlaubnis, der Wagen eine gültige Betriebserlaubnis, und somit ist die Befugnis erst einmal gegeben. Im übrigen hat der Fahrer SELBST und VOR Fahrtantritt für freie Sicht zu sorgen. (Die beschlagene Scheibe also unbedingt verschweigen!)
Ob laut DEINER Versicherung überhaupt andere mit dem Wagen fahren dürfen ist erst einmal egal, dies kommt erst zur Debatte, wenn er nicht ausreichend versichert ist und ihr den Schaden über deine Kasko abwickeln wollt. Hier gilt es dann aber natürlich abzuwägen, ob dies überhaupt für ihn eine "günstigere" Lösung darstellt, denn er wird dir die kalkulatorische Prämienerhöhung natürlich bezahlen sollen (hoffentlich wollen!)
Die Idee mit der Schubkarre hinkt gewaltig, denn der Schaden an der Felge ist wohl deutlich in einer Drehbewegung des Rades nachvollziehbar, somit wäre dieser Versicherungsbetrug schneller aufgedeckt als das zauberhafte Tischleindeckdich.
-> Strafanzeige gegen ihn UND DICH!P.S.: Achja, "Frauen und Autos verleiht man nicht!"
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Gibts beim E46 auch dieses Wischwaschmodul wie im E36? Dort sind die als mal ausgefallen, meißt aber eher für den Frontwischer.
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Die Entscheidende Frage bleibt ob die MIL (=Malfunction Indicator Lamp) wegen einem Fehler leuchtet, der komischerweise aber nicht abgespeichert wurde, oder ob es sich um eine Fehlfunktion der MIL selbst handelt.
Signale des LMM und der Lambadasonde können ebenfalls über Parameterabfrage in der Werkstatt überprüft werden. Ich denke dies sollte der nächste Schritt dann auch sein. Parameter überprüfen lassen, beim Stellgliedtest werden dann auch solche Sachen wie Lüfter gecheckt, damit man wenigstens weiß, dass mit dem Wagen alles Ok ist.
Sollte das der Fall sein kann man mal das Kombiinstrument tauschen und schauen ob das eine Fehlfunktion hat.
Wenn nicht sollte dies a) ein bekanntes E46-Problem sein und bei der Vertragswerkstatt im System abrufbar sein, oder b) dein Händler hat nen guten Grund für ne TIS-Anfrage in München. -
Wenn ich dich recht verstehe leuchtet die MIL immer während dem Kaltlauf? Heißt also wenn das Auto lange genug steht um abzukühlen geht sie wieder an?
Sicher dass es die MIL ist?
Überprüfe deinen Kühlmittelstand Kalt und Warm. Möglicherweise fehlt ein wenig, und durch die Wärmeausdehnung hebt sichs wieder auf.
Im Fehlerspeicher ist nichts zu finden? Dann wäre eine Parameterabfrage sinnvoll gewesen, welche Werte gibt z.B. der Kühlmitteltemperaturgeber aus usw.
Besonderes Augenmerk hierbei auf die OBD legen: Abgasbereinigende Kaltlaufsysteme. (Eigentlich müsste die MIL dann aber an bleiben und ein Fehler abgelegt werden. Aber wie gesagt: "eigentlich")Wenn nichts festzustellen ist gibt es für die MIL eigentlich auch keinen Grund zu leuchten, außer es handelt sich um eine Fehlfunktion des Schalttafeleinsatzes.
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@Houbi: Danke für den Hinweis auf den Umganston!
Um dem sachlichen Teil der Fragestellung eine Antwort zu geben:
Dieses "eine Mal" beschreibt die Situation, in der du durch dein Tun selbst oder anderen schadest. Entweder dadurch, dass du dich mit dem Airbag verletzt, oder dadurch, dass du dich ohne ihn verletzt. Im zweiten Fall wird dir die Schuld schwerer nachzuweisen sein, und darum gehts letztendlich: DIE SCHULDZUWEISUNG, sprich, wer haftet für den Schaden.Bsp1:
Du löst den Airbag versehentlich aus, was auch ganz ohne angeschlossene Kabel möglich ist. Ist dein Körper statisch aufgeladen reicht das bei Kontakt mit dem Stecker völlig für eine Zündung aus. Da spielt es auch keine Rolle ob du vorher die Batterie für 5 oder für 50 weg hattest. Dieser Versuch ist während meines Lehrgangs praktisch durchgeführt worden. Deswegen dürfen Unbefugte das Teil auch nicht mal auspacken. Es geht rein um die Haftung.Bsp2:
Du (oder dein Nachbesitzer oder sonst wer) verunglückst in deinem Auto, bist schwer verletzt, weil der Airbag nicht ausgelöst hat. Lässt sich hier ein nicht Fachgerechter Umgang nachweisen, durch eine unbefugte Person möchte ich diese lieber nicht sein. Dies wäre zb möglich dadurch, dass Bauteile, Kabel, etc. nicht herstellerkonform montiert sind, oder dass ein Lenkrad eingebaut ist, dass nicht der Erstaustattung entspricht, oder ein Airbag, dass mit seiner Teilenr. bereits auf ein anderes Fz. registriert war, und jeweils nicht von dir nachgewiesen werden kann, dass entsprechende Arbeiten in einer Fachwerkstatt von geschultem Personal durchgeführt wurden.
Im Straftatbestand bewegen wir uns hierbei im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung, bishin zu fahrlässiger Tötung.Selbiges gilt übrigens für deine Frage mit den Bremsen.
Du darfst deine Beläge und deine Scheiben wechseln, sagt kein Mensch was. Wenn aber was passiert, und es taucht die Frage auf, ob da nicht jemand dafür verantwortlich gemacht werden kann (und diese Frage taucht bei Versicherungen vor Zahlung größerer Summen ja schon morgens mit der Sonne auf), sollte eben jener Verantwortliche nicht gefunden werden können, oder ein entsprechend ausgebildeter Sachkundiger sein, der nachweislich nicht gepfuscht hat. Sonst -> selberzahlen! nix Haftpflicht.Und immer entscheidend: DIE SCHULDFRAGE
Solang dir keiner nachweisen kann dass du es warst ist alles ok. Deswegen gibts ja auch so viele Selberschrauber, weil sie gewissenhaft und mit dem nötigen Wissen mit ordentlichem Werkzeug dran gehen.
JEDER IST FÜR SEIN HANDELN SELBST VERANTWORTLICHUnd um des Guten Tones willen, ich möchte niemanden bevormunden oder jemanden Vorschriften machen. Ich möchte nur die evtl. Folgen klarstellen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
In diesem Sinne, liebe Grüße!
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lass das WD40 lieber weg, das stinkt im Wageninneren. Lass einfach die Verkleidung weg biss alles verdunstet ist, dann passiert nix.
Schlauch:
Wenns geht einfach das aufgeweitete Endstück abschneiden, das neue Ende mit einem Feuerzeug weich machen und auf die Düse aufgesteckt erkalten lassen. Das hält idr Bombenfest. -
Sorry Mika, bin kein Witzbold, sondern staatlich geprüfter Sachkundiger, und JA es ist ungeschultem Personal tatsächlich verboten Airbags aus ihrer Verpackung zu entnehmen.
Wie aber du sicher lesen konntest hab ich eindeutig von der geltenden Rechtslage gesprochen.
Im wie weit man sich daran hält überlasse ich jedem selbst.