Fehlerspeicher „Lambda zu fett“ gibts nicht.
Wenn’s Richtung „Regelgrenze fett“ geht heißt das: Falschluft.
Fehlerspeicher „Lambda zu fett“ gibts nicht.
Wenn’s Richtung „Regelgrenze fett“ geht heißt das: Falschluft.
Gehärtet ist der bestimmt nicht.
Und Hartmetall bestimmt auch nicht.
Also Vollhartmetallbohrer schnappen und rein damit.
Ich geh mal davon aus dass es sich um ein Ausdrehwerkzeug mit kegeligem Linksgewinde handelt.
Jetzt geht die Diskussion wieder los.
#ChipsUndBier
Personalisierte Traglastbescheinigung?
Was zum Teufel…
Bald auch nur noch personalisierte ABE‘s und Teilegutachten?
Ich hab dir in deinem Thread schon geantwortet. Und doch; so kann Kalk aussehen.
Das kann auch -wenn mans gut gemeint hat- von nem Kühler-Reiniger kommen (kalklösend).
Siehe hier:
Das können wir noch ewig weiterdiskutieren, richtig
Mir war im Hinterkopf nur diese freie Werkstattwahl im Kopf. Und es war bei mir ja sogar ein 130%-Haftpflichtschaden (also 30% über wirtschaftlichen TS).
Und die Werkstattrechnung inkl. Mietwagen war in Endsumme ja sogar nochmal mehr als 1000€ teurer als das Gutachten.
Und ich würde das nächstes mal wieder genau so machen, wenn mich der BMW-Sachbearbeiter wieder „an die Hand nimmt“.
Belassen wir’s einfach dabei, dass wir gleich Recht haben. Wir haben da ja beide unsere Erfahrungen gemacht.
Das sollte der Nachwelt als Lesestoff ja reichen.
Wie gesagt… bei mir ist das ja Samstag abends direkt vorm BMW Autohaus passiert. Auto nicht mehr Fahrbereit und mir wurde die Vorfahrt genommen.
Also ich Montags im Autohaus war, hat mir der SB ne Kanzlei vermittelt und ich hab da direkt vor Ort alles fertig gemacht. Da wurde garnicht diskutiert.
Mandat von deren Anwalt kam per Mail ins Autohaus.
Da habe ich den Schaden und die Reparatur abgetreten, unterschrieben. Per Mail zurück an die Kanzlei. Gutachter (Dekra) kam, ich bekam nen Mietwagen und alles wurde fertig gemacht.
Das was du schilderst hatte ich danach dann auch mal.
Kostenvoranschlag BMW an die Versicherung und dann nur rumgeeier.
Und Wochenlang auf Kohle gewartet.
Der Verweis in dem Artikel oben auf Paragraph 254 Abs. 2 BGB macht auch recht wenig Sinn. Das kommt nur beim Mitverschulden zu tragen.
Das mit den 9 Jahren (oder so ähnlich) ist ja auch nur ein Urteil.
In meinem o.g. Fall war mein Auto zum Unfallzeitpunkt 18 Jahre alt.
Und in deinem zweiten Artikel zu älteren Fahrzeugen unten:
„Allerdings auch dann nur, wenn die Versicherung beweisen kann, dass die freie Werkstatt technisch denselben Qualitätsstandard hat wie eine Markenwerkstatt.“
Und das alleine kann u.U. schwierig sein.
Interessant. Wo findet man das?
Schadenminderungspflicht kommt bei der Werkstattwahl doch nicht zum Tragen.
Da gehts viel mehr darum dass du z.B. keine. neuen Kotflügel bekommen kannst, wenn’s die Lackierung tut oder dergleichen.
Freie Werkstattwahl hast du als Geschädigter.
Da kann dir die gegnerische VS net reinreden.
Ich mag nochmal auf meinen Fall verweisen:
Unfall... Abgeschossen worden... Reparaturkosten?
Wiederbeschaffungswert waren 4500,-€, Reine Reparaturkosten waren 4900,-€.
Inklusive Mietwagen und allem drum und dran hat die gegnerische Versicherung irgendwas um die 6000,-€ bezahlt.