Beiträge von Tourer

    Es steht ja explizit drin "ein gültige Hauptuntersuchung".
    Das ist einen Monat nachdem ich meinen xi geholt habe in Kraft getreten, und ich dachte mir noch Schwein gehabt.
    Soweit ich weiß erkennen die eine ausländische HU nicht an, aber ruf mal bei der Zulassungsstelle an und frag nach.

    Also blaue Schilder für die Österreichische Strecke habe ich. Nun benötige ich doch "nur" noch kurzzeitkennzeichen für die deutsche Strecke und diese COC Bescheinigung und Teil 1 der Zulassung und ab zur Zulassungsstelle.
    Fahrzeug ist bereits in Österreich abgemeldet.

    Hier mal die Bestimmungen zu dem Thema von der Seite der Zulassungsstelle München Land, muss aber bundesweit gleich sein.
    https://www.landkreis-muenchen…itkennzeichen-beantragen/


    Du kannst aber natürlich auch noch mal bei deiner Zulassungsstelle anrufen und erfragen ob's einen legalen Weg gibt.
    Das habe ich übrigens auch bei meinem Österreicher gemacht, spart Zeit und Stress.

    un benötige ich doch "nur" noch kurzzeitkennzeichen für die deutsche Strecke

    Wie ich oben geschrieben habe, ohne deutsche HU keine deutsche Kurzzeitzulassung.
    Auf eigener Achse wirst du den Wagen nicht herbringen, da die blauen österreichischen Schilder
    außerhalb von Österreich nicht benutzt werden dürfen.

    ich denke, an dieser Stelle sollte man sich auf die Informationen des ADAC verlassen können.

    Irgendwie sieht das anders herum aus, also Umzug nach Österreich. :gruebel:


    Meinen xi habe ich auch aus Österreich geholt, damals waren die Vorschriften aber noch ein wenig anders.
    Ich dürfte aber damals schon nicht die deutsche Kurzzeitzulassung in Österreich benutzen.
    Das wurde mir auch bei Ausgabe der Kurzzeitzulassung extra noch einmal gesagt.
    Der Händler fuhr dann mit österreichischem Werkstattkennzeichen (die blauen Schilder) bis zu Grenze,
    dort montierte ich dann die deutschen Schilder.
    Heutzutage bekommt man ohne einer deutschen HU nicht mal mehr ein Kurzzeitkennzeichen.
    Das Überführen auf eigener Achse ist also nur mehr mit österreichischen Schildern möglich.
    Da Lob ich mir doch die tolle EU und ihre Vereinfachungen für die Bevölkerung :wall:
    In Deutschland muss man dann als erstes mal zum TÜV oder DEKRA um eine deutsche HU durchführen zu lassen
    und die Konformität mit unseren Zulassungsvorschriften bescheinigen zu lassen.
    Eine EU-Übereinstimmungserklärung war dazu nicht notwendig, eine Kopie der österreichischen Papiere war aber hilfreich.
    Dann natürlich zur Zulassungsstelle, die wollte in meinem Fall auch den Kaufvertrag sehen, Einfuhrzoll wird aber nicht fällig.