wird angeboten von einem Händler aber der Kaufvertrag an sich ist ein
privatverkauf
Das ist auch der Knackpunkt. Schimpft sich dann "im Kundenauftrag" und hat keinen anderen Zweck als sich aus der
gesetzlichen Garantie zu winden.
Ich lehne mich jetzt nicht aus dem Fenster und mutmaße hier über rechtliche Konsequenzen, aber ich würde einen
Anwalt bemühen, wenn der das Auto nicht freiwillig zurück nimmt.
Peter