Beiträge von Adi

    Zitat

    Die gesetzliche Anforderung wäre ja bei seinen Vorstellungen ok.
    Aber das ganze drum herum ist halt eher schwierig :D


    Naja, nur wenn er die Änderung der Bremsanlage eintragen lässt.
    Das ja ne Modifikation...

    Dann musst du ihm vor Gericht ggf. zweifelsfrei nachweisen, das er von dem Umbau wusste und wusste, das dies nicht zugelassen ist (also den Vorsatz).
    Waren Zeugen dabei? wenn nein, Aussage gegen Aussage, Thema erledigt.
    Aber eigentlich sind wir hier auch nur Schrauber und keine Juristen....

    Habt ihr nen schriftlichen Kaufvertrag?
    Wenn ja, Ausschluss der Sachmangelhaftung?
    Wenn ja, lass es reparieren auf deine eigenen Kosten, die Schlammschlacht kannst du dir schenken.
    Denn du müsstest zweifelsfrei nachweisen, das er diese Modifikation vorgenommen und arglistige Täuschung begangen hat in dem er dir sagte das sei Legal.

    Falls jemand noch nach neuem Öl sucht nachdem das New Life abgelöst wurde UND bei einem 0w40 bleiben MÖCHTE(aus welchem Grund auch immer um der Diskussion vorzubeugen), möchte ich auf das Aral SuperTronic G 0w40 aufmerksam machen.
    Es erfüllt die LL01 und MB229.5, hat eine 100° Visko von 13,4 (Edit: Hier musste ich die Aussage zum Verdampfungsverlust raus nehmen, da ich den doch nicht bestätigen kann.
    Den genauen HTHS Wert konnte ich noch nicht herausfinden, in Anbetracht der LL01/MB229.5 Freigabe liegt der bei über 3,5.
    Damit ist das (subjektiv) ein guter Nachfolger für das NL, WENN man ein 0w40 verwenden MÖCHTE.
    Und mit 5,75€/l auch recht bezahlbar.


    Nochmal: Ich spreche hier keine Empfehlung zur Verwendung einer Viskosität-Klasse aus! Es ist nur eine Empfehlung aus meinen eigenen Anforderungen.