ZitatWenn es in der ABE ohne Hinweis auf Bördeln steht, dann ist es zulässig, aber ich vermute, dass in der ABE fett ein hinweis auf Anpassung der Kanten drinsteht.
ET30 wäre mir bei solchen Felgenbreiten neu. Was der TüV Dazu sagt, ist nochmal was anderes, aber da würde ich erst einmal nicht nachfragen, um keine bösen Geister zu wecken.
Wenn er "nur" ein TÜV-Gutachten hat(womit er wahrscheinlich das obligatorische Teilegutachten meint), muss er damit zum TÜV und die Dinger eintragen lassen.
Ich kann mir nicht vorstellen das es 9,5x19 ET30 mit ABE gibt.