Beiträge von cemetery

    Also die Aussage von Infodoc ist so schon richtig.


    Hier mal nochmal genau ausführlich zum nachlesen (Quelle: ADAC)


    Das wichtigste hab ich dir mal Fett markiert ;)





    Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie


    Händler haften ein Jahr für Sachmängel


    Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").



    Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie


    Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist.



    Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht


    Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.



    Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie


    Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur häufig auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann. Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.



    Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer


    Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.



    Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie


    Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind jedoch dadurch nicht eingeschränkt. Wer aber Nachbesserungsarbeiten über die Garantie in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen hat, muss bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, dem Verkäufer ein Recht auf Reparatur zubilligen.


    Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?


    Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.

    Also Sorry, Garantie hin oder her. Bei 40.000km darf eine Kupplung normal nicht kaputt sein, und wenn doch wäre das mindeste eine teilweise Übernahme der Kosten auf Kulanz.


    Zum Thema EuroPlus, viel zahlt die nicht, das ist richtig. Wenn man die Liste der Sachen mal genau betrachtet wird man schnell feststellen das eigentlich alles was oft kaputt geht irgendwie in den Aufzählungen steht was nicht bezahlt wird. Ich muss allerdings auch sagen das mein defekter Bremssattel kommentarlos übernommen wurde und ich lediglich 10,50€ für die neue Bremsflüssigkeit selbst bezahlen musste.

    Zitat

    Original von 320ciHabe auch gehört damit es bei E46 eh schwer sein soll einen richigen klang rauszubekommen. Im gegensatz zum E36


    Das ist auch auf alle Fälle richtig. So einen Klang wie beim e36 wirst du aus einem e46 nie heraus holen.


    Zu deiner eigentlichen Frage. Klanglich ist der Eisenmann dem Bastuck vorzuziehen. Der Bastuck ist halt, wie Antwortgeber schon gesagt hat, laut und brüllt so vor sich hin. Der Eisenmann kombiniert die Lautstärke auch noch mehr sehr gutem Klang. Alternativ würde ich aber statt Eisenmann zu Reuter Motorsport greifen. Wird auch von Eisenmann, im Auftrag und nach Vorgabe von Reuter, gefertigt und du hast auch die Möglichkeit eine Sport Version mit TÜV Gutachten zu bestellen. Bei Eisenmann hast du nur die Möglichkeit Normal oder Export ohne TÜV.

    Zitat

    Original von
    danke an euch
    und dir für deine mühe cemetery ;)


    Keine Ursache ;) Deine Beratung ist ja auch immer Top :super:


    Hab noch etwas recherchiert und leider was, für dich negatives gefunden :(


    Zitat

    Der Käufer kann bezüglich Lack und Durchrostung ungeachtet seiner sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Sachmängelhaftungsansprüche vom Verkäufer Nachbesserung verlangen, wenn innerhalb von zwölf Jahren nach Ablieferung des Kaufgegenstandes eine Durchrostung der Karosserie vorliegt oder wenn innerhalb von drei Jahren nach dem vorgenannten Zeitpunkt der Lack des Kaufgegenstandes einen Sachmangel aufweist. Dieses wird dem Käufer unter der Voraussetzung gewährt, dass die Inspektionen in den vom Hersteller vorgegebenen Intervallen vorgenommen und Überprüfungen und ggf. Nachbesserungen im Rahmen dieser Inspektionen an der Karosserie und am Unterboden durchgeführt werden. Ansprüche wegen Durchrostung der Karosserie sowie wegen Lackschäden bestehen insbesondere dann nicht, wenn Schäden durch Steinschlag, Kratzer, Dellen, Unfallschäden oder umweltbedingte Einflüsse verursacht wurden.

    Zitat

    Original von
    eben, wer fährt denn bei nem alten fahrzeug immer noch zur inspektion etc.
    die suchen nur gründe, um dort immer wieder erfolgreich raus zu kommen.


    vorher war ich echt zufrieden, aber bei sowas...


    Hab gerade noch einen Zeitungsbericht gefunden zu dem Thema:


    Zitat

    Original von
    das kann doch nicht sein, an einem gerad 4 jahre alten wagen, dass die sich soooo anstellen. das is doch kein wagen aus rüsselheim oder wolfsburg.
    tolle bayrische qualität.


    Ist auch bei der Konkurrenz aus Stuttgart nicht anders :( Kam vor kurzem erst ein Bericht wo ein Mercedesfahrer das gleiche Problem hatte und deswegen dann auch geklagt hat.


    Im Urteilsspruch wurde dann zugunsten von Mercedes entschieden. Da wurde auch bestätigt das es rechtens ist die Garantie gegen Durchrostung abzulehnen wenn die Wartungen nicht Lückenlos von einer Mercedes Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Soweit ich weiß geben die sogar 30 Jahre Garantie auf Durchrostung.


    Wenn man die 30 Jahre Kundendienst rechnet kann man genau so gut die rostigen Teile selbst bezahlen :(

    Zitat

    Original von steven29Habe unter dem Luftfilterkasten einen behälter gesehn ,rund mit der aufschrift atf oel??


    Ich kenn zwar den 318i nicht, aber normal ist ATF Öl für Servolenkung, hast du richtig erkannt.


    PS: Die eMail heute morgen war von mir ;)

    Vor allem, alle 15.000km oder 12 Monate :eek: und 29,98 EUR je Liter o_O


    Für um die 40-45 EUR bekommst du z.B. schon 5l feinstes Castrol EDGE Formula RS OW-40 mit BMW Longlife 04 Spezifikation. Also Literpreis 8-9 EUR.


    Das allein sollte schon verdeutlichen das es sich über ein völlig überteuertes Wundermittelchen handelt :rolleyes:

    Wenn ich nur ATU lese bekomme ich schon Augenschmerzen X-P


    Ich würde sagen, spar dir das Geld und investiere es lieber in ein besseres Motoröl. Vor allem sind alle Vorteile, die da in der Beschreibung aufgezählt werden, Eigenschaften eines guten Motoröls. Nicht mehr und nicht weniger.


    :meinung: