Letztendlich sollte man sich im Klaren darüber sein, daß ein vorab erstelltes Gutachten nur im unwahrscheinlichen Fall eines Diebstahls eine Relevanz hat, denn dann ist ja nix mehr da zum begutachten.
Bei jedem etwas heftigeren Unfall wird auf alle Fälle ein Gutachter zur Beurteilung der Schadenshöhe herangezogen und der begutachtet dann natürlich auch den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Falls dann ein 2 Jahre altes höher bewertendes Gutachten vorliegt interessiert die Versicherung nicht.
Am Ende des Tages muß man sich darüber im Klaren sein, daß ein Unfall mit einem Youngtimer oder Gebrauchsoldtimer immer den worst case in Sachen finanzieller Ausgleich von der Versicherung darstellt.
Ich hatte 2021 einfach Glück, die Preise für ein Z3QP waren zuvor massiv angestiegen.