Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit soll ein Gesetz geschaffen bzw. so geändert werden, dass das zukünftige Fahren von Oldtimern verbieten könnte.
Also ich sehe mit dieser Gesetzesvorlage auch die Möglichkeit die aktuellen Voll-Elektrische Fahrzeuge endlich zu verbieten, da die zur Gewinnung der 500kg+ Batterieladungen erforderlichen Ressourcen "schädliche Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen" [§6 Abs.4 Satz 2.a)] verursachen - Stichwort "Abbau seltener Erden".
Im Ernst die Petition ist m.M.n. genau das was von der Generation "Schubabschaltung-is-geil" und "Instagramm-Drift-Analyser-Bilder" sofort komplett unreflektiert aufgenommen und wischiwischi-mäßig sofort verbreitet wird - Ja-Sagen ist nur einen Klick entfernt, dafür braucht es noch nicht mal die Zusammenschaltung von 3 Gehirnzellen
Wie anders ist eine solche Aussage der Petition zu erklären? Das BMVI dürfte demnach Rechtsverodnungen erlassen aber doch nicht ein einzelner Bürgermeister. Was werden denn hiermit für Drohszenarien aufgebaut?
Es lohnt, sich mit dieser Sache etwas intensiver zu beschäftigen, denn wenn in Zukunft jeder Bürgermeister seinen Ort für Oldtimer sperren kann, sind Treffen, Märkte, Ausfahrten usw. akut bedroht:
Natürlich könnte es damit Einschränkungen für Fahrzeugbesitzer geben die andere Menschen in ihren Rechten und Freiheit beeinträchtigen, das ist doch mit den Fahrverbotszonen nach Abgasnorm doch jetzt auch schon der Fall im großen Stil. Und auch dort gibt es die Interessensabwägunng mit dem Ergebnis, dass Fahrzeuge mit H-Kennzeichen von dieser Regelung ausgenommen sind.
Wie im Falle meiner fiktiven Verbotesforderung für BEVs muss es diese Forderung dann auch erstmal für die "25 Jahre Autos" oder Oltimer oder zu lauten Mopeds geben, dann gibt es eine Begründung, Interessensabwägungen und natürlich den jurisitischen Weg der Anfechtung. Und erst dann macht es sicherlich Sinn über konkrete Petitionen zu sprechen.
Dann bitte lieber im September zur Bundestagswahl gehen, kurz innehalten und die Wahlprogramme auf ihre Relevanz für den Verkehrsteilnehmer prüfen und das Kreuz dorthin setzen, wo am wenigsten Unheil zu befürchten ist. Der grün-antiautofaschistische Parteienbereich hat ja mit seiner vorzeitigen Erhöhung der CO2 Besteuerung und deren direkten Auswirkung auf die Benzinpreise schon mal die Diskussion dazu eröffnet.
Was vielleicht noch interessanter ist, aber die von mir o,g, Generation TicToc überhaupt noch nirgends thematisiert wurde, ist die Einführung der Fahrzeugtelemetriedatensammlung - gut die betrifft unsere Schätzchen ja auch nicht, aber wer in den nächsten 5 J5hren ein neues Fahrzeug erwerben würde, wird automatisch zum Datensammler auf 4 Rädern - Orwellsche Fiktionen werden immer öfter Realität.
Hier der Referentenentwurf mit noch mehr Details und den Begründungen zu beiden Themen: https://www.bmvi.de/SharedDocs…df?__blob=publicationFile
Zitat
§ 6 Absatz 4
(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:
1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,
2. zum Schutz
a) vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder
b) der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,
3. zum Schutz der Verbraucher,
4. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder
5. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.
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