Das Verlangen einer Rückabwicklung kann wohl nur durch einen Anwalt veranlasst werden ?
Nein, du kannst dem Verkäufer nach BGB §437, §439 eine Nachbesserungsfrist setzen - muss immer erst vor der Rückabwiklung gemacht werden. Dazu ein Einschreiben Einwurf für den Nachweis der Zustellung verwenden, 14 Tage Zeit geben und die Beseitigung des Fehlers fordern. Als Beleg das ATU-Protokoll anfügen. Das ganze Spiel 2x und wenn dann keine Reaktion kommt die Rückabwicklung verlangen. Bis dahin kommst du gut ohne Anwalt aus. Je nach Reaktion bzw. Nicht-Reaktion kommt dann ein Anwalt schneller ans Ziel. Ist ja eine Standardsache - mit den vorliegenden Schriftverkaehr + Zustellungsnachweis, Erstberatung und einem einfachen (Droh-)Schreiben für eine entsprechende Klage zur Durchsetzung der Rückabwicklung aufsetzen, wären das ca. 200€ Kosten.
Das eine Exenterwelle von jetzt auf gleich einläuft, ist nicht möglich. Das kannst du auch gerne im Schreiben verwenden. Sollte der Verkäufer es wirklich drauf ankommen lassen, hat er angesichts des Fehlerbildes recht schlechte Karten. Die Kosten für das verlorene Verfahren darf er dann tragen. Aber das wird dir ein Anwalt bei der Erstberatung dann nochmal genauer erklären.