Beiträge von M54B25

    Der hat doch dort gar keine Zeit angegeben?

    War die Rezi drüber - 4L waren hier in 15 Minuten draußen



    Kennst du was für die Bohrmaschine, was heißes Öl aushält?

    Nein, sonst hätte ich ja nicht gefragt ;)


    Aber die Bohrmaschine soll ja nur als Antrieb dienen und muss gar nicht mit dem Öl selbst in Berührung kommen.


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    ich habe einen Wiederholungsfehler gemacht
    ...
    es ist mir zu negativ besetzt

    Und Wiederholungstäter ist jetzt besser besetzt ?(


    B.T.T. - In einigen Amaz0n-Kommentaren war von langsamen Absaugzeiten die Rede (15 Minuten für 3L Absaugung bei einem Smart als Beispiel) - da wären es bei unserem M54 mehr als ne halbe Stunde. Kann diese Zeit jemand von den Pumpen-Anwendern ( @McLane ) bestätigen?!? Wäre da nicht was elektrisches notfalls über Bohrmaschinenanschluss o.ä. sinnvoller?


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    dass man im M54 ein gutes Ravenol 20W60 sogar im Winter fahren kann.

    Ein Motul V300 20W60 hat immerhin einen Stockpunkt von -39 Grad - ab da würde es dann nicht mehr fließen. In Berlin hatten wir vor Jahren mal -20 Grad und noch weiter im Norden in der Uckermark waren es bis zu -27 Grad. Da sind eher Diesel und Wasser in den Fahrzeugen eingefroren, als dass es das Öl nicht mehr geschaft hätte. Ob ich mir allerdings das Hydoklappern öfter angetan hätte :pinch:



    Aber Rene - jetzt hast du den guten Ölabsauge/-ablass Glaubensthread wieder für eine Öldiskussion missbraucht - davor war es genau andersherum... :D

    oder wurde das M Paket 2 vor Oktober 99 eingeführt?

    Ich finde das MII Paket zum ersten Mal im Katalog vom 09/2000 und weiss auch, dass es das im Juni 2000 noch nicht zur Auswahl gab - ich konnte es damals für mein Coupe noch nicht auswählen.


    Im 09/2000 Katalog steht dann auch beim MII Paket zusätzlich noch "Einsatz ab Ende 2000".

    Wenn das dsc Permanent eingeschaltet ist warum hab ich dann einen Schalter wo drauf steht dsc

    Fahrzeugsicherheitsrelevante Funktionen sind i.d.R. immer automatisch eingeschaltet und werden nur durch Anleitungs-Lese-Ignoranten wie Dich ausgeschaltet - Ersteres ist gut, Zweiteres eher zweifelhaft.


    Anleitung_DSC.jpg



    Geht es ein bischen Freundlicher aber das sind halt die Berliner

    Und keine Sorge @niemand wohnt außerhalb von Berlin. Aber zum Thema Freundlicher - einen besonders tollen Einstand hast du -Namensloser- nun auch nicht hingelegt. Da kennst du doch sicher das Sprichwort mit dem Wald in den man(n) hineinruft...

    Ich möchte den Bernd jetzt nicht in einem Satz mit diesen Legenden nennen, aber so schnell wie diese war er auch noch nie ...

    :w0039: Das weisst du, weil du mit mir am Steuer schon mal mitgefahren bist?


    Als du in der Garage mit deiner Exenter-Rubbel-Dingsda und deinen MFT beschäftigst warst - gut und ein Auto wahr wohl auch noch mit im Spiel - hihi Spiel - warst du mir wesentlich sympathischer...

    Kein Wort über welches Herstellungs-Verfahren, das kann nur Hydrocrack sein.

    Ja, ist ein HC-Öl - so wie 80% aller Öle die du in Deutschland zu einem marktgerechten Preis (also außerhalb von Autohäusern/Merkenwerkstätten) bekommst. Alles was nicht HC ist, kostet doppelt so viel - und kann nicht wesentlich mehr für den Otto-Normalfahrer. Wenn du jede Woche auf der NOS unterwegs bist, wäre es keine ganz so gute Wahl. Von den Daten und der Additivierung her aber ein sehr gutes Öl mit einem guten PL-Verhältnis - ca. 23€ für 5 Liter.

    Das Verlangen einer Rückabwicklung kann wohl nur durch einen Anwalt veranlasst werden ?

    Nein, du kannst dem Verkäufer nach BGB §437, §439 eine Nachbesserungsfrist setzen - muss immer erst vor der Rückabwiklung gemacht werden. Dazu ein Einschreiben Einwurf für den Nachweis der Zustellung verwenden, 14 Tage Zeit geben und die Beseitigung des Fehlers fordern. Als Beleg das ATU-Protokoll anfügen. Das ganze Spiel 2x und wenn dann keine Reaktion kommt die Rückabwicklung verlangen. Bis dahin kommst du gut ohne Anwalt aus. Je nach Reaktion bzw. Nicht-Reaktion kommt dann ein Anwalt schneller ans Ziel. Ist ja eine Standardsache - mit den vorliegenden Schriftverkaehr + Zustellungsnachweis, Erstberatung und einem einfachen (Droh-)Schreiben für eine entsprechende Klage zur Durchsetzung der Rückabwicklung aufsetzen, wären das ca. 200€ Kosten.


    Das eine Exenterwelle von jetzt auf gleich einläuft, ist nicht möglich. Das kannst du auch gerne im Schreiben verwenden. Sollte der Verkäufer es wirklich drauf ankommen lassen, hat er angesichts des Fehlerbildes recht schlechte Karten. Die Kosten für das verlorene Verfahren darf er dann tragen. Aber das wird dir ein Anwalt bei der Erstberatung dann nochmal genauer erklären.