Beiträge von M54B25

    Ja sind Runflat Good Year.

    Runflat lässt alles noch etwas mehr poltern - die Reifen haben stabilere Flanken und innen diesen Moosgummi, damit die eben noch ihre 80 km ohne Luft laufen - das macht die Reifen ebenso etwas schwerer und noch wichtiger - deren Eigendämpfung wird schlechter. Alles zusammen (Gewicht der Felgen + Runflat) ist eben nicht auf das E46 Fahrwerk abgestimmt und erzeugt zusätzliche Härte.


    Ich habe selbst noch WR mit Runflats drauf (vom Ex-E87 übriggeblieben und werden jetzt aufgebraucht/abgestanden) sobald ich auf Sommerreifen der gleichen Dimension wechsel, ist das wie Gummistiefel gegen Turnschuhe zu wechseln.

    Bin grad dabei zu ergründen warum meine recht frischen Sachs Dämpfer Super Touring eigentlich sich so bescheiden fahren m.M. nach.

    Welche Federn hast du verbaut?


    Und an die schweren Felgen denken - die sind genau an der Stelle deutlich zu merken.


    Und was mir noch einfällt - welche Reifen hast du auf den Felgen drauf - eventuell Runflat?

    Die Anzahl der noch zugelassenen kann man vermutlich aus der KBA Statistik auch nicht rauslesen?

    Kann man - oder man liest diesen Thread - alles schon aufbereitet sowie in Bunt & Farbe ;) im ersten Post sind die Jahreseinträge nach Karosse, Motor und sogar AWD/RWD aufgeführt.


    Zu deiner Frage - gemäß KBA Zulassungsnummern gibt es für Deutschland nur die bereits aufgeführten Limo und Tourings als Allrad-Modelle. Und auch im BMW Archiv finden sich keinerlei Hinweise auf andere Modellvarianten mit Allrad.


    Gab bestimmt mal Prototypen aber als mit dem E46 die 3er Welt noch in Ordnung war, man die Auswahl nach verschiedenen R6 Saugern hatte, war noch kein Allrad notwendig, um die Freude am Fahren anderweitig begründen zu müssen. Erst mit dem Nachfolgern E9x kam zu nahezu jeder Variante der Allrad hinzu, ebenso das begradigte Cockpit und die Turbo-Triebwerke gewannen auch im 3er die Oberhand... ;(

    Meines Wissens nach (und laut meinem 99er Prospekt) selbst die M43 mit 4-Gang hatten Steptronic.


    Somit ab 5Gang Automatik im E46 auch Steptronic, die 4Gang Automaten hatten das scheinbar noch nicht.

    Ich bestätige @DaniloE31 ergänze um die 09/1999 Preisliste vom Coupe:


    SA205 Automatic Getriebe inkl. Shift-/Interlock und adaptiver Getriebesteuerung
    - 4-Gang mit Steptronic für 318Ci (M43) für 3.250 DM
    - 5-Gang mit Steptronic für 320Ci, 323Ci und 328Ci (alle M52TU) für 3.850 DM


    Das gilt auch bis zur 09/2000er Coupe Preisliste. Mit der 09/2002er Coue Preisliste verschwindet dann die Unterscheidung nach 4 oder 5 Gang bei der SA205 und der Begriff Steptronic wird auch nicht mehr erwähnt.


    Damit sollten nach meienr Leseart alle Coupes immer Steptronic haben - egal ob 4 oder 5 Gang und 4 oder 6 Zylinder und VFL oder FL.

    Ich frage mich auch u.a. ob der Verbrauch von 13.3L Stadt damit zusammen hängt.

    Trotz Umbau auf 300er Bremse vom Diesel tut sich die Anlage etwas schwer mit den Rädern.

    Die Styling 416 sind schlicht und ergreifend sackschwer - 12,85kg pro Felge :pinch:


    Bei den ungefederten Massen am Fahrwerk gibt es eine Faustregel das dort 1kg fahrdynamisch ca. 7kg Fahrzeuggewicht entsprechen. Alles was du hier extra beschleunigen und abbremsen musst kostet Kraft (=Leistung) und fordert die Bremse. Nimm als Winterreifen die Leichtgewicht-Klassiker Styling 46 mit 7,4kg bist du bei ca 5,5kg pro Felge Mehrgewicht - x4 bei 22kg Mehrgewicht und mit dem Faktor x7 bei 154kg mehr an Masse durch die 18 Zöller. Das dürfte mit eine Ursache für deine beiden beschriebenen Probleme sein.


    Styling-416.jpg

    weil evtl. auch der TÜV wissen will, wer da was gemacht hat.

    Wieso sollte es den HU-Prüfer interessieren wer da an deinem Fahrzeug rumgebastelt hat? Die Aufgabe des HU-Prüfers ist festzustellen, ob dein Fahrzeug gemäß eines einheitlichen Prüfkatalogs (HU-Richtlinie) für die nächsten zwei Jahre in Deutschland fahrtüchtig wäre. Die prüfen doch nicht ob da eine Hinterhof-Klitsche vernünftig arbeitet - den HU-Prüfer interessiert nur das Ergebnis, nicht der Weg dorthin. Bei grottenschlechten Schweißnähten gibt es halt keine Plakette, wer die warum so schlecht gemacht hat, ist denen egal.



    Ihr meint ja, dass das Schweißen eher nicht reicht, und man hätte Platten reinmachen müssen.

    Du hast doch sicherlich einen Auftrag unterschrieben aus dem hervorgeht, was zu machen ist? Ne haste natürlich nicht, weil du ja auch keine reguläre Rechnung bekommen hast. Da steht Aussage gegen Aussage beim Auftrag. Und eine unsachgemäße Reperatur musst du technisch erstmal nachweisen genauso wie du nachweisen musst, dass du eine sachgemäße Reparatur beauftragt hast.


    Sie haben mir vorläufig eine Quittung aus
    dem EC-Kartengerät gegeben OHNE MWST.

    Wie darf man sich eine Quittung aus einem EC-Bezahlgerät OHNE Mwst. vorstellen? Bei einem EC-Zahlgerät gibt jemand eine zu zahlende Summe ein (Zahlbetrag) und derjenige der die Karte und die PIN dazu eingibt, ermächtigt den Inhaber des Kartenlesegerätes zum Abbuchen dieses Betrages. Du hast also lediglich eine EC-Zahlungsquittung bekommen - eine MwSt. geht daraus normalerweise nicht hervor. Da du aber als Privatkunde (gehe ich mal von aus) dort hingegangen bist, enthält eine solche EC-Kartenzahlung bei Dir immer die Gesamtsumme inkl. MwSt (eben der Zahlbetrag).


    Du musst jetzt nur die entsprechende Rechnung zu der EC-Zahlungsquittung anfordern. Wenn du Pech hast - und davon gehe ich nach Deiner Schilderung leider aus- wirst du eine Rechnung bekommen, die als Nettobetrag den Betrag der EC-Kartenzahlung ausweist und du gebeten wirst, die fehende MwSt. noch nach zu entrichten - es sei denn, man einigt sich darauf keine Rechnung haben zu wollen....



    Lange Rede kurzes Fazit: Entweder du handelst mit der Bastelbude vorher einen Bar-Deal aus bei dem keiner eine Rechnung braucht (nicht ganz legal) oder es gibt einen Auftrag, eine Rechnung und dann eine Bezahlung bei Vorlage derselbigen. Alles andere hinterher regeln zu wollen, ist erfahrungsgemäß Zeitverschwendung und sollte unter Lehrgeld abgebucht werden - du bist nämlich in der Beweispflicht, dass deine Schilderungen (Auftrag, sachgemäße Reparatur, Rechnung ohne MwSt.) so einzig und allein wahrheitsgemäß sind. Eine Drohung mit Handelskammer, Innung oder Anwalt erzeugt bei solchen Buden regelmäßig mäßige Lachanfälle, ob der Dir obliegenden Beweispflicht bei solchen Schadensforderungen.