Beiträge von M54B25

    Das Verlangen einer Rückabwicklung kann wohl nur durch einen Anwalt veranlasst werden ?

    Nein, du kannst dem Verkäufer nach BGB §437, §439 eine Nachbesserungsfrist setzen - muss immer erst vor der Rückabwiklung gemacht werden. Dazu ein Einschreiben Einwurf für den Nachweis der Zustellung verwenden, 14 Tage Zeit geben und die Beseitigung des Fehlers fordern. Als Beleg das ATU-Protokoll anfügen. Das ganze Spiel 2x und wenn dann keine Reaktion kommt die Rückabwicklung verlangen. Bis dahin kommst du gut ohne Anwalt aus. Je nach Reaktion bzw. Nicht-Reaktion kommt dann ein Anwalt schneller ans Ziel. Ist ja eine Standardsache - mit den vorliegenden Schriftverkaehr + Zustellungsnachweis, Erstberatung und einem einfachen (Droh-)Schreiben für eine entsprechende Klage zur Durchsetzung der Rückabwicklung aufsetzen, wären das ca. 200€ Kosten.


    Das eine Exenterwelle von jetzt auf gleich einläuft, ist nicht möglich. Das kannst du auch gerne im Schreiben verwenden. Sollte der Verkäufer es wirklich drauf ankommen lassen, hat er angesichts des Fehlerbildes recht schlechte Karten. Die Kosten für das verlorene Verfahren darf er dann tragen. Aber das wird dir ein Anwalt bei der Erstberatung dann nochmal genauer erklären.

    Bei Nachfragen hat er mir dazu nichts sagen können.

    Das Auto wurde privat verkauft. (Ebay-Kleinanzeigen).

    Habt ihr den Fehler auf dem Kaufvertrag festgehalten - also hast du den Kauf im vollen Bewusstsein eines vorhandenen Fehlers getätigt? Das der Käufer dir nichts sagen kann, lag eher daran, dass er es nicht wollte...


    Falls nein - kannst du auch bei einem Privatkauf eine Rückabwicklung verlangen, da eine Täuschung bzw. das Verschweigen von Tatsachen vorlag. Oder willst du dir das Auto wirklich weiter antun?

    Meinst da is es n bissl besser? Oder liegt's dann an der Breite der Felge?

    Je größer der Felgendurchmesser, um so kleiner wird die Reifenflanke und damit die Dämpfungsmöglichkeit. Da sind dann 18 Zöller etwas besser als 19 Zöller. Durch die Breite und mit einer Mischbereifung (hinten breiter als vorne) ändert sich beim E46 die Neigung Spurrillen hinterher zu fahren. Die Dämpfung wird durch breitere Reifen marginal besser, da etwas mehr Aufstandsfläche und Gummi vorhanden sind.


    Zur Tachotolereanz - nimm die 18 Zöller und eine BMW Reifenfreigabe (z.B. vorne 225/40R18 und hinten 255/35R18) dafür dann ist kein Tachoabgleich notwendig, da sich ja der Abrollumfang nicht ändert.

    Da hat wohl jemand zu viel Zeit :D - dennoch schon mal Danke - von mir...

    8,5x19 vorne

    Wie kommst du auf vorne und hinten? In dem Dokument wird zwar ein Abschnitt "1.4 Kombination" erwähnt nur nicht aufgeführt. Im zeitlich vorherigen Dokument zu den 8m5 x x19 ET40 (!!!) wiederum werden die Reifenkombinationen auf der vorletzten Seite aufgeführt aber eben für die 8,5er rundherum - was ja aufgrund des Strechtings der Reifen auch passen sollte.



    @BlackWidow93 : mit den 8,5 x 19 mit ET40 sollte es gehen, glaube aber bitte nicht dass es dem Fahrgefühl eines 330er Cabis zuträglich ist diese Kaventsmänner drauf zu knallen :pinch:

    Modell 325td Limousine (nicht tds !), 85 KW, Baureihe 3/C (e36)


    Schl.Nr. 0005 / 578

    Hallo Peter,


    gar kein Problem, sind ja auch schon E30, E31 und der E36 Compact mal aufgelistet.


    Also Stand 01.01.2019 (der 2020er Stand sollte hoffentlich die nächsten Wochen kommen) sind noch 16 Fahrzeuge mit der Schlüsselnummer 0005/578 in Deutschland zugelassen. Vom TDS (0005/579) sind es noch 40 ;)


    Es gibt aber auch noch eine Schlüsselnummer 0005/517 als 325TD mit 102 Fahrzeugen - ist wohl auch eine 325TD Limo mit 115PS.



    Viel Spaß noch mit dem Exoten und auch euch einen schönen Sonntag,
    Grüße Bernd