Dann schau mal in der Mail, Angaben des Verkäufers zum Wiederrufsrecht. Die du nach dem Kauf bekommen hast
Das Widerrufsrecht findet hier keine Anwendung, da es sich um einen Sachmangel der Ware handelt. Der Widerruf im Onlinehandel soll den Verbraucher ermöglichen unüberlegte Spontankäufe zu widerrufen - dabei wird die Sache rechtlich so gestellt, das kein Kauf zustande gekommen ist. Das setzt vorauss, das die Sache (Kaufgegenstand) natürlich noch nicht ausgepackt oder eingebaut wurde - daher deine zitierten Formulierungen.
Wie Christian richtig schreibt, sind die AGBs als Link auf der eBay-Seite die Vertragsbestandteile die vor dem Vertragsabschluss (eBay Kauf-Bestätigung) vom Verbraucher eingesehen und mit dem Kauf akzeptiert werden das Entscheidende für die Gewährleistungsansprüche bei einer mangelhaften Sache.
In den AGBs des Verkäufers autoteile4444 ist unter Gewährleistung aufgeführt:
"7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (Teil I)."
Was sehr lustig ist, denn in Teil I gibt es keinen expliziten Abschnitt/Paragraph "Gewährleistung" sondern lediglich die Aussage "Es gilt deutsches Recht" - was wiederum bedeutet, das die normale Sachmängelhaftung anzuwenden ist. Wenn Christian jetzt belegen kann, dass das Teil nicht passt, obwohl die Verwendungsliste des Herstellers sein Fahrzeug aufführt (Screenshot eBay-Seite + eigene Fahrzeugzulassung dazu + Foto das es nicht passt), hat er innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf seine Schuldigkeit getan und der Verkäufer muss den Mangel abstellen (Ersatzlieferung per Nachbesserungsaufforderung) oder den Kauf rückabwickeln. Und natürlich muss der Artikel ausgepackt und der Versuch des Einbaus vorgenommen werden, damit man überhaupt angeben kann, dass er nicht passt also ein Sachmangel vorliegt.
das ich Ihnen eine letzte Chance für die Rücknahme gebe und andernfalls eine negative Bewertung hinterlasse.
Ich verweise dann immer ganz stur auf die AGBs und die Sachmangelhaftung (siehe oben), setze eine angemesse Nachbesserungsfrist und verweise dann freundlich darauf, dass ich mir vorbehalte das zuständige Gewerbeaufsichtsamt und die Verbraucherschutzzentrale des Landes einzuschalten, sollte der Verkäufer seine AGBs und das deutsche Verbraucherrecht selbst nicht kennen. Vorher natürlich AGBs und Unterlagen sichern und ablegen. Sollte nichts passieren - eine zweite Frist setzen und danach dann wirklich zum Amt - die müssen darauf reagieren.
Mit schlechten Berwertungen hatten wir hier kürzlich auch schon mal ein Beispiel, das dann nicht ganz so glücklich ausging - da werden Verkäufer dann meist richtig p*ssig