Beiträge von M54B25

    Ich kann es Dir auch nur anhand der Ausführungen in den Thread nochmal vortanzen, da ergibt sich meiner Leseart nach aus dem Geschriebenen folgendes:
    - Die Ausführung Schiebedach muss vorhanden sein, das Schiebedach (Kassette + Glaseinsatz + inneres Rollo) selbst ist jedoch nicht eingebaut -> dadurch entsteht ein Loch im Dach
    - in diesem Dach wird eine separate Platte eingesetzt, laut Ausführungen im Thread und eigenen Überlegungen wird diese wohl an den Aufnahmen der Schiebedachkasette befestigt und der Rand der Platte mit dem Schiebedachloch verklebt, damit es nicht reinfeuchtelt
    - Dann braucht es einen eigenen Dachhimmel der diese Befestigung abdeckt, nachdem es ja kein Schiebedach und kein Fahrzeug ohne Schiebedach ist, passen die anderen beiden Dachhimmelvarianten nicht
    -- ergänzende Überlegung: die Aufbauten müssen ja auch mit Strom und Steuerungsleitungen versorgt werden, diese dürften dann unter dem Behördendachhimmel untergebracht werden
    - auf der derart eingesetzten Grundplatte werden die Behörden-Dachaufbauen befestigt
    - diese Grundplatte lässt sich ausbauen so dass dann ein Fahrzeug mit Schiebedachloch aber ohne Schiebedach da steht

    Den Thread hab ich auch schon gefunden. Allerdings steht da auch nix drüber drin, ob das Schiebedach ausgebaut ist oder ob der Aufsatz direkt aufs Glasschiebedach aufgesetzt wird.


    Ich finde, dass ist in dem Beitrag #9 sehr gut ausgeführt - es bedarf einer Schiebedachvorbereitung - aka Loch im Dach - in dem Loch in dem sich normalerweise das Glasschiebedach befindet, wird eine separate Grundplatte befestigt, auf dieser sitzen dann wiederum die Lichtaufsätze.


    Falk hat den Beitrag ja nicht umsonst so präzise angegeben :thumbup:


    Um die Grundplatte montieren zu können, war eine Schiebedachvorbereitung nötig. Das bedeutet, dass von Aussen das Loch für das Schiebedach da ist, innen ist das Fahrzeug aber normal verkleidet. Abgedichtet wurde die Platte mit Silikon und irgendwie an der Aufnahme festgeschraubt.


    Und wenn das nicht überzeugt Post #21 - kannste nach Ausbau entweder eine neue Platte oder gar den Kasten vom Schiebedach inkl. Schiebedach befestigen - braucht dann aber vmtl. einen neuen Dachhimmel für die SD Ausführung:


    Das Top kannst du auf jeden Fall abmontieren, ohne dass da irgendwas hinterher zu sehen ist! Ist ja extra so gemacht worden, damit man die Dinger nach "Dienstende" auch wieder verkaufen kann bzw als Zivilwagen nutzen kann...

    weil beide
    Systeme im Kombi keinen Sub haben.

    Der Touring hat hinten zwei einzelne Subs - sind aber offensichtlich anstelle (an der Stelle) der Tieftöner vom HiFi untergebracht. @konzii hat in seinem Touring meines Wissen gerade von 3rd-Party auf HK zurückgerüstet.


    Teile finden sich bei eBay-KA recht häufig, du musst beim Verstärker eben nur aufpassen, das der auch für den Touring ist, da die LS-Ansteuerung auf die jeweilige Karosse abgestimmt ist. Sub-LS oder LS selbst würde ich keine gebrauchten mehr nachrüsten - die Form gibt es her, dass auch gut bis sehr gute Nachrüst-LS passen - wegen der Ohm müsste man schauen, welche LS dann in frage kämen oder ob die mittels Widerstände angedockt werden müssen. Die HK haben i.d.R. 2 Ohm, Nachrüst LS 4 manchmal auch 3 Ohm.

    Also so ein ganz klein wenig sollte man doch fair bleiben und nicht mit dem Gesetzbuch in der Hand rumrennen.

    Falk - wenn es die einzige Chance ist an mein Recht zu kommen, renne ich gerne mit dem Gesetzbuch in der Hand rum - andere werden dafür sogar bezahlt - ich mache es (auch gerne mal) aus Spaß ^^


    In dieser ganzen Diskussion ging es mir darum Christian und auch anderen Lesern zu verdeutlichen, dass einige Händler - gerade eBay-Händler- keinen Schimmer von der Rechtslage haben. In diesem Beispiel daran zu sehe, dass der Verkäufer in den AGBs auf einen Abschnitt verweist, den es gar nicht gibt. Natürlich muss ich als Käufer auch die Ahnung haben, um zu meinen Recht zu kommen. Christian hat es jetzt vermutlich 32€ gekostet, andere Leser 5 Minuten in diesem Thread.


    Hier mein Beispiel des Tempsensors -alleine mit dem Bild gab es beim Verkäufer kein Problem das Ding zurückzunehmen und ja ich habe es erst verbaut - jedenfalls versucht - aber wie zu sehen haben genau diese 1.5mm Unterschied verhindert, dass die Nasen (gelb makiert) nicht einrasten konnten - im OEM Schlauch. Kurze Mail mit dem Bild dazu und Bitte um Rücknahme - wurde anstandslos akzeptiert.Abweichung_Sensor.jpg

    Aber ihr habt schon Recht wie auch immer, der Verkäufer ist verpflichtet, das Teil auch wenn es kaputt ist zu ersetzen .

    Gut dass du jetzt das Prinzip des Sachmangels verstanden hast, sonst hätte ich schlicht auf die gesetzliche Grundlage dazu verwiesen - denn ja - auf deine provokative Aussage antwortend- auch defekte Sachen sind zu ersetzen, wenn ein Sachmangel vorliegt der genau zu dem Defekt (=kaputt sein) geführt hat 8o .


    Christian könnte es versuchen, denn der Sensor muss ja nicht nur eingebaut sondern auch wieder ausgebaut werden können, wenn er denn nachweislich nicht funktionierte (Sachmangel 1) und wenn er dabei kaputt geht, ist das ein weiterer Sachmangel (2) - denn Christian als Käufer kann erwarten, dass er das Teil auch wieder ausbauen kann. Das solltest du als erfahrener Schrauber ja nun nicht wirklich abstreiten können.

    Was gibt es da nicht zu verstehen

    Du musst gar nicht auf diese E-Mail verweisen - das Widerrufsrecht ist direkt unterhalb des AGB-Links zu finden.


    Und was gibt es nicht zu verstehen, dass ein Widerruf etwas anders als eine Sachmangelhaftung ist?
    - Widerruf = Rückgängigmachen des Kaufs ohne Nutzung des Kaufgegenstandes
    - Sachmangelhaftung = Verkäufer muss für einen Sachmangel einer gekauften Sache gerade stehen


    Das sind zwei grundlegende Vorgänge im deutschen Recht, die man als Käufer und Verkäufer auseinanderhalten können sollte.


    Christian hat jetzt das Problem keinen Widerruf mehr ausüben zu können - das hat ihm der Verkäufer ja auch mitgeteilt. Daher die einzige Lösung über den Sachmangel ein passendes Ersatzteil oder das Geld zurückbekommen. Mit einem entsprechenden Nachweis, dass das Teil nicht passt - obwohl angegeben - muss der Verkäufer diesen Sachmangel abstellen.


    Das ist die Theorie beim Online-Handel - die sich auf die bekloppte Antwort des Verkäufers bezog und da ich den Thread -wider deiner Annahme- gelesen habe, kann Christian das Teil jetzt nur auf Kulanz beim Herstellers anfragen. Wird wohl nicht so einfach, weil drinne war das Teil ja jetzt schon.

    Dann schau mal in der Mail, Angaben des Verkäufers zum Wiederrufsrecht. Die du nach dem Kauf bekommen hast

    Das Widerrufsrecht findet hier keine Anwendung, da es sich um einen Sachmangel der Ware handelt. Der Widerruf im Onlinehandel soll den Verbraucher ermöglichen unüberlegte Spontankäufe zu widerrufen - dabei wird die Sache rechtlich so gestellt, das kein Kauf zustande gekommen ist. Das setzt vorauss, das die Sache (Kaufgegenstand) natürlich noch nicht ausgepackt oder eingebaut wurde - daher deine zitierten Formulierungen.


    Wie Christian richtig schreibt, sind die AGBs als Link auf der eBay-Seite die Vertragsbestandteile die vor dem Vertragsabschluss (eBay Kauf-Bestätigung) vom Verbraucher eingesehen und mit dem Kauf akzeptiert werden das Entscheidende für die Gewährleistungsansprüche bei einer mangelhaften Sache.


    In den AGBs des Verkäufers autoteile4444 ist unter Gewährleistung aufgeführt:


    "7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
    Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen (Teil I).
    "


    Was sehr lustig ist, denn in Teil I gibt es keinen expliziten Abschnitt/Paragraph "Gewährleistung" sondern lediglich die Aussage "Es gilt deutsches Recht" - was wiederum bedeutet, das die normale Sachmängelhaftung anzuwenden ist. Wenn Christian jetzt belegen kann, dass das Teil nicht passt, obwohl die Verwendungsliste des Herstellers sein Fahrzeug aufführt (Screenshot eBay-Seite + eigene Fahrzeugzulassung dazu + Foto das es nicht passt), hat er innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf seine Schuldigkeit getan und der Verkäufer muss den Mangel abstellen (Ersatzlieferung per Nachbesserungsaufforderung) oder den Kauf rückabwickeln. Und natürlich muss der Artikel ausgepackt und der Versuch des Einbaus vorgenommen werden, damit man überhaupt angeben kann, dass er nicht passt also ein Sachmangel vorliegt.


    das ich Ihnen eine letzte Chance für die Rücknahme gebe und andernfalls eine negative Bewertung hinterlasse.

    Ich verweise dann immer ganz stur auf die AGBs und die Sachmangelhaftung (siehe oben), setze eine angemesse Nachbesserungsfrist und verweise dann freundlich darauf, dass ich mir vorbehalte das zuständige Gewerbeaufsichtsamt und die Verbraucherschutzzentrale des Landes einzuschalten, sollte der Verkäufer seine AGBs und das deutsche Verbraucherrecht selbst nicht kennen. Vorher natürlich AGBs und Unterlagen sichern und ablegen. Sollte nichts passieren - eine zweite Frist setzen und danach dann wirklich zum Amt - die müssen darauf reagieren.


    Mit schlechten Berwertungen hatten wir hier kürzlich auch schon mal ein Beispiel, das dann nicht ganz so glücklich ausging - da werden Verkäufer dann meist richtig p*ssig