Ich denke es gibt eine gültige Gesetzeslage die diejenigen nicht einfach aus Spaß durch ihre AGB aufheben können.
Poste doch bitte mal den Link auf die AGB - oder gib an welcher Lieferant das war. AGBs könne korrekterweise keine Gesetze aushebeln.
Zum Text selber würde ich zurückschreiben, das ich (also du) erwarte, dasss ich eine in verständlichen Deutsch verfasste Antwort bekommen: "Ab wann ist der Verkäufer..." - ist das jetzt eine Aussage oder eine Frage? Aus Prinzip würde ich die schon nerven, damit sie eben nicht mit so einem Gesülze davonkommen.
Notfalls mit Bildern direkt an den Hersteller rantreten. Ich hatte das gleiche Spiel mit dem Temperatursensor vom Kühlkreislauf - der war ca. 1.5mm zu lang, so dass er nicht richtig einrasten konnte - Foto ging an den Lieferanten - keine Widerrede oder Frage nach Facheinbau.