Wer in einer Stadt wohnt, die evtl ein Dieselfahrverbot verhängen wird, kann nicht dazu gezwungen werden sein Auto stehen zulassen, bzw außerhalb zu parken. Das wäre unverhältnismäßig und würde einer Enteignung gleichkommen.
Ich tue es zwar ungerne aber ich muss dir hier widersprechen - genau diese Funktion nehmen derzeit bereits die Umweltzonen wahr! In Berlin darfst du schon seit Jahren innerhalb des S-Bahn Rings nicht mehr mit roter oder gelber Plakette fahren - egal ob du dort wohnst oder nur durch möchtest. Kontrolliert wird das Ganze auch vom Ordnungsamt - nicht von der Polizei - die ist sich zu fein dafür.
Bei der Einführung hatten wir in der Stadt die gleiche Diskussion über Enteignung und Angemessenheit - für die BSR, die BVG, Taxen und Handwerker gab es Ausnahmegenehmigungen - der Bürger mit gelb oder roter Plakette am Fahrzeug stand vor vollendete Tatsachen. Und genau deswegen wehren sich ja nun schon zwei CSU Verkehrt-Minister gegen neue Plaketten für Euro6 Fahrzeuge, weil es dann ein Leichtes wäre die Zusatzbeschilderung der Umweltzone zu ändern und auch für Nicht-Euro-6 Fahrzeuge die Zufahrt zu untersagen. Das Nahe liegende sieht man nicht sofort - hier ist es aber recht einfach zu durchschauen, denn die Plaketten und die Beschilderung der Umweltzone sind ja genau dafür ausgelegt, flexibel auf Änderungen zu reagieren - unsere Politiker hingegen nicht - wie du richtig sagtest, könnte das ja Wählerstimmenverlust bedeuten - so nur nachweislich Menschenleben durch die Schadstoffbelastung.
Hat wohl der Datenschutz etwas dagegen - die Frage ist,wie lange.
Die gleiche Diskussion gab/gibt es auch bei der Geschwindigkeitsüberwachung per Abschnittskontrolle: Per Kamera werden alle Fahrzeuge die eine Straße befahren aufgenommen, am Ende der bemessenen Durchfahrtsstrecke gibt es nochmal eine Aufnahme, dann werden die Bilder mit der benötigten Zeit abgeglichen und ermittelt ob ein Fahrzeug zu schnell innerhalb des Abschnittes unterwegs war. Anhand der Durchschnittsgeschwindigkeit lässt sich das ja mathematisch einfach berechnen.
Hier werden auch alle Fahrzeuge ohne konkreten Verdachtsmoment zweimal aufgenommen und die Daten (Kennzeichen, Uhrzeit) gespeichert. Was aus Sicht des BDSG ganz klar gegen die informelle Selbsbestimmung verstößt.
Die Auflagen der Datenschützer bei diesem System sind, das die Daten der zu Unrecht aufgenommenen Fahrzeuge niemals das System verlassen dürfen und unmittelbar nach Feststellung der "Unschuld" (Durchschnittsgeschwindigkeit auf dem Abschnitt kleiner/gleich der erlaubten Geschwindigkeit zu löschen sind. Und genau das wird in den von dir genannten System auch passieren - stimmt das Kennzeichen mit der Plakette und zugelassenen Euro-Einstufung überein, werden die Daten gelöscht, ansonsten kommt die Anzeige prompt als PDF beim Drucker im Ordnungsamt raus und die Daten werden bis zur Vollstreckung gespeichert, da ja nun Anlassbezogen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.