Beiträge von M54B25

    Die Schläuche hatte die Werkstatt ja teilweise ersetzt oder Schellen nachgezogen bis es dicht aussah.

    Mal ganz blöd gefragt - welche Schellen sollen das denn sein? Die Schläuche vom KW-Kreislauf haben innenliegende O-Ringe - wenn die nicht abdichten, entweicht dir darüber Wasser. Der Temperatursensor ist da auch ganz beliebt mit seinem O-Ring. Wenn es aus dem Deckel kommt, solltes das am AGB zu sehen sein.


    Vielleicht kannst du ja mal ein, zwei Fotos machen von den Stellen/Schellen die die Werkstatt nachgezogen hat...

    Für den ESD gibt es eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

    Für den ESD sollte es ein Teilegutachten geben (vgl. hier), in dem der Verbau beschrieben und damit die Zulässigkeit der Änderung an der AGA bestätigt wird. Das hätte Dir ja der Vorbesitzer eigentlich mit dem Fahrzeug zusammen übergeben sollen... Für die E36 Variante gibt es hier ein Gutachten indem der reine Ersatz des ESD beschrieben wird, daher trifft @niemand Vermutung wohl zu und du solltest dich um die Herstellung der im Gutachten beschriebenen Voraussetzungen kümmern.


    Die Jungs von der blau/silbernen Spaßtruppe haben mit offensichtlich/hörbar geänderten Fahrzeugen ja eine neue Opfergruppe entdeckt...

    (Trabant zB).

    Naja außer der 1.1er der hatte nen VW 4-Takt Motor :D


    Ansonsten war bei den 2-Takter aber auch die Frage mit welchem Mischungs-Verhältnis fährt man denn nun idealerweise - beim Hängerbetrieb oder im Sommer eher etwas mehr Öl - will sagen, da gab es ganz andere Öldiskussionen :whistling:

    Auf Nachfrage, welche daten damit geschützt werden, da es sich um fahrzeugdaten und nicht um personenbezogene Daten handelt, kam nur noch Gestammel.

    :m0007: Top Nummer! Genauso! Und als Krönung kann man dem Ganzen ja noch hinzufügen, das der Versicherungsnehmer ja nicht mal der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Unfalls/Schadens gewesen sein muss. Dann hätte der ja auch kein Recht die Daten zu.... ach lassen wir das.


    Falls Du dennoch weiter bohren magst, schau mal hier rein - die Analogie ist nicht all zu weit - das berechtigte Interesse bei Fahrzeugen sollte sich nach meinem Verständnis schon darauf erstrecken, dass Fahrzeuge die als unfallfrei verkauft wurden durch die neuen Erkenntnisse der HIS-Daten es eben nicht sind und du als neuer Halter die Schadenshöhe zur Abschätzung des für dich entstandenen Schadens wissen solltest. Spätestens auf das Schreiben der "Fachabteilung" aka Hausjurist wäre ich dann seeeeehr gespannt...