Trotzdem, verstehe ich nicht wenn alles i.O ist warum gibts diese fehler drin.
Willkommen in Deutschland - hier ist alles ordentlich geregelt - so auch die Durchführung der AU (Abgasuntersuchung)
! Grundlage dafür ist die sogenannte "Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage Villa StVZO (AU-Richtlinie)". Darin enthalten ist die Nummer 5.3. wie folgt:
Zitat
Werden über den eigenständigen Untersuchungsumfang hinaus Mängel an schadstoffrelevanten Bauteilen oder an der Abgasanlage festgestellt, müssen diese in dem Nachweis unter Nummer 13 („Erkannte Mängel“) aufgeführt werden; der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter ist auf seine Verpflichtung zur Behebung dieser Mängel (§ 31 StVZO und § 23 StVO) aufmerksam zu machen.
Wenn unter Verweis auf Nummer 5.3 also etwas steht, ist das ein Mangel der nicht AU relevant ist, dir (=KfZ-Halter) aber zur Kenntnis zu geben ist. Das könnte z.B. ein loses Hitzeschutzblech oder etwas ähnliches an der AGA sein, das die AU selbst nicht verhindert aber dennoch zur allgemeinen Betriebssicherheit gehört. Jetzt kann der HU-Prüfer mit dieser Info entscheiden, ob der Wagen die HU besteht, den Mangel selbst anders bewerten oder eine Behebung und Wiedervorführung anordnen.