Beiträge von M54B25

    BMW hatte ursprünglich beim M54 den Werkstätten ein 5W vorgeschrieben. Das wurde später auf 0W geändert, wenn die Autos zur Wartung/ Ölwechsel reinkamen.
    Danach hat BMW wieder die Empfehlung zurück auf 5W geändert, weil es wohl zu Problemen kam? Die Ingenieure werden sich dabei schon etwas gedacht haben.


    Der Grund war angeblich "schwitzende Motoren", aber Genaues wird ja auch nicht publiziert. Evtl können die MA eines :) was dazu sagen, ggf wissen die das noch.

    Bin zwar kein MA aber ja Erstbesitzer/Erstfahrer und habe die komplette Wartungshistorie des M54B25 parat:
    - Mein Wagen wurde 2000 mit Castrol SLX 0W-30 ausgeliefert und hat bis 2007 bei den zweijährlichen Servicebesuchen bei verschiedenen Freundlichen (u.a. auch die Berliner NL) wiederum Castrol 0-W30 bekommen - jeweils entsprechend den BMW-Vorgaben, Preise für die 6,5 Liter lagen so bei 95 bis 120€
    - in den ersten 4 Jahren musste ich mal halbjährlich 200ml nachkippen - meist nach mehreren straffen AB-Etappen (hab diese 1Liter Flasche immernoch :D)
    - ab 2009 bis heute gab/gibt es dann in Eigenregie das gute Liqui Moly 1137 5-W30 Longlife alle 2 Jahre also mit so ca. maximal 5Tkm Laufleistung
    - der Motor verbraucht zwischen diesen Intervallen 0,00 Liter Öl


    Das mit den Schwitzen der Motoren habe ich auch öfter mal gelesen aber auch nie etwas verläßlich technisch fundiertes dazu finden können, was einen übermäßigen Ölverbrauch dadurch rechtfertigen würde.


    Das auch nur als Antwort auf die Frage zum damaligen Stand der Ölvorgaben von BMW - also ebenfalls keine Diskussionsgrundlage :rolleyes:

    Noch ne Randinfo, das ist eine Waschanlage durch die man durchgezogen wird.

    Ich habe nach Deinem validen Hinweis auf die zivilrechtlichen Ansprüchen noch mal konkreter nachgelesen - entscheidend für die Beweisführung für den Schaden vor dem Zivilgericht ist die Art der Waschanlage :


    1.) Portalwaschanlage: Du steigst aus und dein Auto wird automatisch gezogen - es gibt keinen Fahrer der Einfluss auf das Fahrzeug nehmen kann -> Beweislast für Schadensverursachung ist beim Betreiber


    2.) Waschanlage wo der Fahrer sitzen bleibt - der Fahrer kann Einfluss nehmen, so in Deinem Falle den Heckscheibenwischer betätigen und somit den Schaden selbst herbeigeführt haben -> Du musst als Fahrer beweisen, dass der Schaden durch die Anlage entstanden ist


    Du wirst den Nachweis der Schadensverursachung kaum führen können, selbst die Videoüberwachung zeigt nur, das der Heckscheibenwischer vor Einfahrt dran war, danach dann kaputt - aber nicht ob du den zwischenzeitlich bedient hast oder die Anlage ihn kaputt gemacht hat.



    Wenn du nicht gleich mit einem Rechtsanwalt drohen willst und dann den Schaden vor Gericht belegen können musst, versuche sanft Druck zu machen, um die Videos zu sehen und erwähne Deine Zeugen - also versuche es auf die gutmütige Art beim Betreiber - am besten hast Du eine Kostenaufstellung zur Schadensbeseitigung bereit, dann kann der Betreiber selbst entscheiden ob er das vor Gericht klären lassen möchte oder ihr euch einig werdet.

    Ich habe gestern mit dem Pächter der Anlage telefoniert, dieser muss erst die Videoaufnahmen sichten und will sich Dienstagabend melden.

    Wenn du auf eine solche Rückmeldung wartest, wirst du weiter vertröstet und letztendlich nur vera*scht. Gehe zur Polizei, mache eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, benenne Ort, Tag und Zeit genau, Deine beiden Zeugen (nur lass die Anmerkung "hat Ahnung und kennt das Auto" - kommt nicht gut, klingt nach Absprache) und vor allem verweise auf die erwähnten Videoaufzeichnungen!


    Die Polizei sollte daraufhin möglichst schnell die Videobilder sichern (werden ja meist nach wenigen Tagen automatisch gelöscht) - wenn auf den Bildern vor Einfahrt dein Heckscheibenwischer heil und beim Rausfahren kaputt ist, sollte der Verursacher klar sein.



    Und nein das ist nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen - das kann mir doch keiner erzählen, das der Betreiber anstandslos und ohne jeglichen "Druck" den Schaden beheben wird.



    Zum Link mit der Schutzfolie - sehr interessant zu lesen - die Folie selbst wird keinen solchen massiven Schaden, wie bei Dir, verhindern aber derjenige der sie anbringt hat dabei den Heckscheibenwischer in der Hand und sollte dieser lose oder beschädigt sein, wäre das vor der Wäsche zu erkennen - m.M.n. geht es genau darum ob ein Vorbeschädigung vorlag oder nicht. Sollte in Deinem Falle auch zutreffen, da hat der Waschanlagenbetreiber nicht das Notwendigste getan, um den Schaden zu vermeiden - dafür kann er dann später zur Haftung herangezogen werden.

    Bei motoröl100 gibt es das Aral Supertronic 0W-40 übrigens für 7?/l

    Aral Supertronic G 0W-40 mit BMW LL01 für 23€ bei 4 Liter - 2x4L + Versand sind knapp 52€ geteilt durch 8 macht 6,50€ der Liter. Die haben innerhalb eines Tages geliefert - Freitag Morgen 8 Uhr bestellt, Samstag Mittag kam DHL mit dem Paket...



    Und Nein, das Öl kommt nicht in den M54B25...

    Halte ich dann an, um Wasser nach zu füllen, hört man, das sich beim Öffnen des Kühlmittelsystems erstmal jede Menge Druck abbaut.

    Wie Tourer schriebt sauber entlüften - Anleitungen finden sich hier im Forum oder in YouTube zu Hauf. Und wegen des Druckes einfach mal den Deckel vom Ausgleichbehälter ersetzen - bitte einen originalen von BMW nehmen - kostet rund 20€ und aufpassen den richtigen zu nehmen - für Diesel hat der nur 1.4 Bar Druckausgleich.