Im ersten halben Jahr hast du sowieso die so genannte "Beweiserleichterung".
Offiziell "Beweislastumkehr" - in den ersten 6 Monaten muss der Händler belegen, dass der Mangel noch nicht vorhanden war - und das hat er ja gemacht, indem er auf die erste Nachfrage geantwortet hat "is nicht":
Dieser hat mir geschrieben, Zylinderkopfdichtung wäre dicht, Getriebe Ölverlust wäre normal Auto wäre auch 13 Jahre alt, Spurstange , wäre nicht wichtig, kostet nichts und weitere solcher aussagen.
Die Empfehlung mit dem Gutachter ist einfach begründet - der Händler kann direkt nach dem Verkauf sagen, dass der Käufer bei dem 13 Jahre alten Auto die Mängel durch die -ersten unsachgemäßen- Fahrten verursacht hat. Wenn es denn eh zum Anwalt gehen sollte, ist jeder unmittelbar nach Kauf von einem Unabhängigen (die Werkstatt ist das nicht, der Gutachter schon!) festgestellte Mangel ein justiziabel verwendbarer Beweis. Trotz der Beweislastumkehr muss sonst nach ein paar Wochen oder Monaten der Käufer nachweisen eben nicht unsachgemäß mit dem Fahrzeug umgegangen zu sein - das ist aber nahezu unmöglich