Beiträge von M54B25

    Muss schon mal die Registrierung unter anderem Benutzernamen vorbereiten .

    Verstößt gegen die Boardregeln ;) - oder willst du echt komplett rausgeschmissen werden aus diesem Kuschelboard?



    :thumbup: Aber wenigstens haste dich gemeldet und den Rechenfehler zugegeben - so würde ich die heruntergefallenen Perlen mal interpretieren...

    Du passierst 12 Fahrstreifen in 3 Sekunden.

    Und Du hast aus dem Video Frame-genau die Auswertung der Fahrstreifen durchgeführt, kennst die technischen Daten (FPS) der benutzten Kamera, das Programm zur Konvertierung des Videos und berechnest darauf basierend die Geschwindigkeit bis auf die erste Stelle hinterm dem Komma genau :thumbup:


    Da frage ich mich, warum die Pozilei da so speziell geeichte Videosysteme verwendet, Experten zur Auswertung ransetzt und dann immer noch Toleranzen von 20% drauf schlagen muss, wenn du diese Arbeit nur anhand eines YT-Videos kurz vor der Mittagspause durchführst :gruebel:


    Du kannst ja auch die Leitpfosten als Abstandsmesser nehmen - direkt nach dem Überholen des Opel-Vans kommt der erste zum Vorschein und nach YT-Anzeige 1 Sekunde später der übernächste - das sind dann 100 m/Sekunde und damit 360 km/h nach der andi1893 YT Meßmethode :applaus: wahrlich nicht schlecht für einen Audi S5

    Auch auf die Gefahr hin mich hier unbeliebt zu machen:

    Eher unglaubwürdig und als Kausalität dann erst unbeliebt...

    Es ist (leider) so, das man bei uns in DE da recht wenig von mit bekommt was da hinter den Kulissen abgeht.
    Ich wurde lediglich durch einen Brief des gegnerischen Anwalts darauf hingewiesen das von einer Klage abgesehen wird nach Sichtung der Beweise durch die Staatsanwaltschaft.
    Warum / Wieso... keine Ahnung.

    Ja da hast Du leider Recht, das die Transparenz bei Gerichtsverfahren und Versicherungsfragen mehr als dürftig ist. :thumbdown:


    Generell wird die Staatsanwaltschaft nur in Strafsachen aktiv - nicht im Zivilrecht. Und die fast einzige denkbare Strafsache bei eurem Unfall ist die vorsätzliche Gefährdung anderer Personen im Straßenverkehr.


    Wenn dir dann der gegnerische Anwalt die Mitteilung schreibt, wird genau der die Strafanzeige wegen der Gefährdung gestellt haben, auf Grundlage derer dann die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. Die Staatsanwaltschaft aber auf Grund der Tatsache dass keiner verletzt wurde und sich der Unfallhergang ja zu Ungunsten der gegnerischen Seite herleiten lässt, vermutlich mit dem gegnerischen Anwalt den Deal mit dem jetzigen Ausgang gemacht hat.


    Als Betroffener hast Du natürlich immer das Recht auf die Einsicht in die Akte - entweder über deinen Anwalt oder wenn Du keinen hast sogar du direkt selbst (§ 147 Abs. 7 StPO). Aber vermutlich bist Du froh, dass es nun vorbei ist...

    Das mit den Dashcams ist so eine Sache, vor Gericht werden sie oft nicht anerkannt weil man Leute ohne ihre Erlaubnis filmt.

    Das ist derzeit jeweils eine Einzelfallentscheidung vom Gericht. Es geht um die Abwägung der Verletzung der informellen Selbstbestimmung durch die anhaltslose Aufnahme durch einen Dritten gegenüber dem Interesse des Gerichtes (und damit der Öffentlichkeit "im Name des Volkes...") zur Aufklärung eines Sachverhaltes/einer Straftat. Daher kann nur empfohlen werden, wie Karsten eine Dashcam zu nutzen aber niemals die Aufnahmen öffentlich zu machen oder damit hausieren zu gehen.


    Zitat

    allerdings hat die Staatsanwaltschaft die Beweise gesichtet. Die Klage wurde zurück gezogen nach Empfehlung der Staatsanwaltschaft, da auf den Video gut zu erkennen ist dass das Überholmanöver nicht regulär eingeleitet wurde.


    Aus reinem Interesse frage ich jetzt mal nach, warum eigentlich die Staatsanwaltschaft involviert war - dürfte ja nur bei einer Straftat der Fall sein?! Mir würde die Fahrlässige Körperverletzung als Unfallfolge einfallen - aber nach deinen ersten Angaben gab es ja keine Personenschäden? Oder hat die Gegenseite etwa Strafanzeige gestellt?

    Der 1er ist ja leichter als der E46.

    Kommt auch etwas auf den Motor drauf an - der E87 hat einen sehr großen Gleichteileanteil zum E90 und ist daher auch nicht vom Gewicht so weit entfernt. Wenn Du von einem 130i, 135i oder 123d ausgehst, sollten die mindestens im Bereich eines 325i liegen. Daher nicht rumrätseln - Traglastgutachten anfordern und Werte anschauen.