Edit: wenn Kaufvertrag drinsteht dass er den Fehler behebt dann muss er ihn auch beheben. Rücktritt gilt da nicht. Deshalb habt ihr ja nen VERTRAG, und der ist für beide Seiten bindend nicht nur für dich.
@schömme: Zum ganzen Technischen haben Dir die Kollegen die richtigen Hinweise gegeben - die MKL geht nicht aus Spaß an, steht dann auch zufällig im Handbuch - sofort zur Werkstatt, analysieren und beheben lassen - aus Spaß an der Freude zu Leuchten geht die nicht von alleine an.
Zum Vertrag: Es herrscht ja zum Glück Vertragsfreiheit und so können beide Parteien einen Vertrag eingehen und den alten für nichtig erklären. Du erhälst dabei Dein Geld (Anzahlung) zurück und der Händler muss Dir die Schrottkarre nicht verkaufen.
Und das wäre für mich auch der springende Punkt: Wir sind ja noch gar nicht auf das Auto und seine Historie eingegangen - wie viele km runter, wann welcher Service, was alles wann behoben -also die üblichen BMW Problemstellen abgeklappert - aber eine MKL die laut BMW nicht zu beheben sei, ist wie die Titanic kurz vor dem Eisberg - Einschlag absehbar, Treffer jederzeit irgendwo möglich und dann Karre versenkt. Wenn Du dir die Freude an einem R6 E46 nicht gleich mit dem ersten Wagen versauen lassen willst, läßt Du diesen Wagen stehen! Such weiter, achte auf die Historie des Wagens und die Problemstellen, schaue Dir hierzu die Beiträge im Forum an und auch für Dich wird sich etwas finden, das dann passen sollte - ohne eine fröhlich leuchtende MKL...