Zumal - du hast schon sowieso "nur" 1200 Euro für das Auto bezahlt - was sicher kein schlechter Preis ist, sonst hättest du das Auto ja auch nicht gekauft.
Bei den Summen, die du jetzt reinsteckst - selbst wenn er jetzt noch 300 Euro runtergeht, ändert das was?
Wie gesagt - als Verkäufer würde ich Rückabwicklung vorschlagen, was nach deinen Infos wohl nicht mehr möglich ist da du das Auto ja schon signifikant zerlegt hast. Damit würde der Ball wieder in deinem Feld liegen.
Er *muss* nämlich rein rechtlich erstmal gar nichts machen. Im Zweifel kommt es vor Gericht, dann entscheidet der Richter für euch. Der wird bei den niedrigen Summen erstmal eine aussergerichtliche Einigung vorschlagen, die ich als Verkäufer - siehe oben - mit der nicht mehr möglichen Rückabwicklung ausschlagen würde. Und wenn schon die Rechtsschutz aussteigt - willst du dann ein Gutachten bezahlen, was vermutlich den Streitwert um ein vielfaches übersteigen wird, um festzustellen ob er von dem Schaden wusste oder nicht?
Mein Tipp: Lass es gut sein.
Grüße
Sven