Ich wage mal darauf zu wetten, dass die gegnerische Versicherung das in Richtung Totalschaden drücken will. Dann werden sie den Restwert anzweifeln, den der Gutachter festgestellt hat, und mit irgendeinem überhöhten Aufkaufangebot eines obskuren Händlers ankommen, um lediglich die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und diesem Restwert auszuzahlen.
Ohne Anwalt wirst du in solchen Fällen von der Versicherung über den Tisch gezogen.