Beiträge von EthanHunt

    Das ist ja ein interessantes Projekt. Da bin ich ja mal gespannt, wie es weiter geht. Du scheinst dich ja sehr gut mit der ganze Materie auszukennen. :thumbsup:


    Habe ich etwas verpasst, oder warum kann man auf der Hinterachse jetzt einfach so die 330i Bremse montieren? Ist das eine Compact Besonderheit? Als ich mich vor Jahren dafür interessiert hatte, da war der Stand noch, dass die Hinterachse auf auf 330i getauscht werden müsste, weil das sonst nicht passen würde.

    Ach Leute, lasst doch die Anfeindungen - das bringt doch nix.

    Zurück zum Thema. Mir war wichtig, das der Airbag meines nachgerüsteten M II Lenkrades ersetzt wird - und das wurde er :).

    Ja, das war von mir auch eigentlich nicht beabsichtigt. Mich hätte nur noch interessiert, ob ich meinen denn auf diesen "ab 2000 Stand" bringen kann, damit der auch so anerkannt und behandelt wird.

    Das würde ja keinen Sinn machen. Dann würden die ja ein Teil tauschen, das danach wieder raus kommt. Diese Nachrüstung 4-Speichen Lenkrad auf M-Lenkrad gab es ja aber ganz offiziell (32342282022). Lt. ETK wohl ab 2000. Die Modelle haben dann also den 2-stufigen Airbag im Buslenkrad drin gehabt und scheinbar muss es ein entsprechendes STG dafür gegeben haben, weil die Kabel und Stecker die gleichen sind. Kann ich dieses dann nicht auch umbauen, um die Nachrüstung zu "vervollständigen" und das dann auch ganz offiziell als Modell mit 2-stufigem Airbag "registrieren" lassen, oder ist es einfach nur nicht möglich, weil meiner 2 Jahre zu alt ist?


    Ich weis ja jetzt auch gar nicht, ob mein Airbag wirklich einer der betroffenen ist und ausgetauscht worden wäre.

    Also gestern hatte ich den Wagen einen ganzen Tag in der NL stehen. Gleich beim Empfang hat mir der Mitarbeiter gesagt, dass sie erstmal schauen, ob der Airbag getauscht werden muss oder nicht. Wenn ja, hätte ich 2 Optionen: entweder warten, bis die Ersatzteile im April verfügbar sind, oder den Wagen für eine Woche bei denen stehen lassen und die schicken den Airbag ein. Ich hätte mich natürlich für Option 1 entschieden. Allerdings hat er am späten Nachmittag dann angerufen um mir mitzuteilen, dass sie an dem nichts machen dürfen, weil ja nicht mehr das Serienlenkrad drin ist. Er wollte auch wissen, ob ich das noch hätte. Das habe ich natürlich nicht mehr, weil das M-Lenkrad ja schon vor mehr als 10 Jahren nachgerüstet wurde. Daraufhin meinte er, dass er jetzt schauen muss, ob das KBA den Rückruf für mein Fahrzeug dann löscht, damit ich nicht mehr angeschrieben werde.


    Jetzt ist meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit diese Nachrüstung jetzt "ordentlich" ins System bei BMW oder dem KBA einzupflegen, dass ich auch bei diesem neuen Rückruf für die 2001-2003er Airbags berücksichtigt werde und die es dieses Mal austauschen dürfen? Es sind ja auch alles Originalteile, also nicht irgendwas gepfuscht.

    Hab heute mit meinem Serviceberater gesprochen. Airbag muss tatsächlich eingeschickt werden da die Generatoren nur durch BMW getauscht werden dürfen. Leihwagen gibt es keinen.


    zum Thema 2 stufiger Airbag bei 1 stufigem Fahrzeug -> diese Airbags werden nicht getauscht!

    Die werden dann wieder weggeschickt, obwohl ein womöglich schadhafter, originaler Airbag vorhanden ist? Das ganze muss doch sicher auch beim KBA "gelöscht" oder als erledigt deklariert werden.


    Jetzt auch mal ganz blöd gefragt, aber ob das ein 1- oder 2-stufiger M Airbag ist, erkennt man wohl nur anhand der Teilenummer. Das ist bei mir schon so lange her, dass ich nicht mehr mit Sicherheit sagen kann, welcher es ist. Kann man dann nicht einfach einen 1-stufigen einbauen lassen?

    Na das sind ja tolle Aussichten. Ich habe heute in der NL leider keinen mit Ahnung ans Telefon bekommen und jetzt einfach online den Termin vereinbart. Als Dauer wird mir 1 Tag angezeigt. Aber ich sehe es schon kommen, dass mein Auto noch stillgelegt wird. :wacko:

    das glaube ich nicht da es sich hier um zwei unterschiedliche Airbagsysteme handelt. Wenn du einen zweistufigen Airbag drin hattest und rüstet auf M um, dann wird der Airbag getauscht. Bei 1 stufigen auf zwei stufigen werden die den Airbags nicht tauschen da du den ja garnicht fahren darfst.

    Aber es ist ja ein original und einer der ausgetauscht werden muss. Außerdem gab es das ja offiziell als Nachrüstung. Ich werde mal heute bei der NL anrufen und hören, was die sagen.

    Ich hole diesen Thread mal wieder hoch. Meiner ist zwar ein 98er Fahrzeug, weshalb ich jetzt das Schreiben wegen des NADI Rückrufs bekommen habe, allerdings ist in meinem Auto schon seit Jahren das M-Lenkrad mit dem neuen, der dann jetzt wohl in diesen 2001-2003 Rückruf fallen würde, verbaut. Noch habe ich keinen Termin vereinbart. Wird es denn da Probleme geben, wegen der Kombination VFL Fahrzeug und Technik (Airbag-SG) mit FL Lenkrad?