Dafür sind Beiträge ja da, daß jemand antwortet oder fragt.
Den Spruch müßen die nun mal rauf schreiben um im Zweifel "außen vor" zu sein. Man könnte ja damit zb. unzulässiges (zB. diverse Tagfahrlichtfunktionen, ....) programmieren und der Hersteller ist mit dem Hinweis dann raus.
Beim Z4 habe ich ein Verdeckmodul drinne (Verdeck öffnet auf kurzen Knopfdruck, per Fernbedienung, bei langsamer Fahrt, Warnblinken beim Verdecköffnen usw..., selbst da steht das auch dazu. Diese Funktionen sind eben nicht Bestandteil der Fahrzeug ABE und man greift mit einem im Fahrzeug verbauten Bauteil in die Fahrzeugelektronik ein.
Auch wenn die Teile oft prinzipiell nichts anderes tun, was man per Laptop und Ahnung nicht eh programmieren könnte.
Viele Funktionen sind für andere Märkte ja sogar hinterlegt und nur hier nicht zulässig oder man kann sie für viel Geld beim Freundlichen als "Individualisierung" ändern lassen.
Im übrigen sagt dieser Satz nur aus das ein Sachverständiger entscheiden muß "ob das so geht". Prinzipiell erlischt bei jedem (per se zulässigen) Teil ohne ABE (selbst bei den ABE Teilen, wenn sie in ein nicht werksmäßiges Auto verbaut werden, also eine Spurplatte oder ein Sportlenkrad mit ABE in ein Auto mit nachgerüstem Sportfahrwerk, selbst wenn das eingetragen ist oder ABE hat!) die Betriebserlaubnis, bis der Prüfer es abgenommen hat.
Quasi jedes einzelne nicht eintragungsfreie Teil (der Witz ist das zum Beispiel "unwichtige" Teile wie Bremsbeläge oder Stoßdämpfer zu denen gehören) müßte diesen Satz tragen. (trägt ihn auch meist irgendwo)
Hat also per se überhaupt nichts mit illegal zu tun.
Gar nicht in der EU gehandelt/importiert werden dürften z.B. oft die Radios an denen wir das Ganze betreiben...Stichwort CE Konformitätserklärung.