Ja Moment, jetzt wirfst Du aber zwei Dinge durcheinander.
Es ist nämlich ein erheblicher Unterschied ob Fahrzeugteile ohne jegliche Unterlagen oder welche mit. Wenn dir nicht nachgewiesen werden kann, dass du damit schon Monate durch die Gegend fährst und somit Vorsatz begehst, wird die Versicherung natürlich das erstmal versuchen zu nutzen zur Leistungsverweigerung, wird aber damit nicht dauerhaft Bestand haben.
Sonst wäre es ja auch schlicht weg nicht möglich Dinge selber zu verbauen und damit zur Prüfgesellschaft zu fahren, die dann erst die Sicherheit feststellt.
ist es nicht. unverzüglich nach Einbau zur Prüfstation fahren. Falls nicht möglich, zum Termin einbauen oder den Wagen solange stehen lassen.
Ich seh jetzt nicht, wieso da eine Art Grauzone existieren sollte, nur weil manche die gern hätten oder vor logistischen Problemen stehen, wenn sie es auf die korrekte Art machen.
Im ersten Link geht es aber um Diebstahl, d.h. Kaskoversicherung. Dass die erlischt ist klar, ist ja eine Zusatzleistung. Dazu steht die gesetzlich benötigte Haftpflichtversicherung natürlich im Unterschied, die ist nämlich dazu da den Halter abzusichern ggü. existenzbedrohenden Forderungen Dritter. Bei der Haftpflicht kommt es auf die Versicherung an, manche übernehmen auch bei grober Fahrlässigkeit die Kosten. Meist muss man aber bis zu 5000€ selbst bezahlen (eine gesetzlich festgelegte Grenze).
Hier noch eine anwaltliche Stellungnahme:
https://www.frag-einen-anwalt.…n-einem-PKW--f307978.html
Daraus kann man ablesen, dass es auch einen Unterschied macht, ob bei einem Unfall ein nicht eingetragenes Fahrwerk überhaupt ursächlich für den Unfall war oder nicht (Nachweis ist deine Pflicht, ggf. teures Gutachten nötig).
den ersten Link habe ich hauptsächlich wegen einem Satz gepostet und weil es tatsächlich das erste Ergebnis der Suche war - ich wollte nicht lügen gestraft werden.
Anyway, da steht: "Die Kfz-Versicherung war ungültig, da nicht für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge nicht versicherbar sind"
und auch hier sehe ich nicht, wieso da auf einmal eine Grauzone wegen irgendwelcher Termine entstehen sollte. Nicht für den Straßenverkehr zugelassen = nicht versichert, das ist von Rechts wegen so und nicht wegen der Vertragsautonomie, die kann sowas m.W. dann auch nicht aushebeln.
wenn ihr mal ehrlich seid, wisst ihr auch, dass jede Versicherung nach jedem erdenklichen Schlupfloch suchen würde. Ob das nun der Kunde ist der die Rechnung übernimmt, oder die Gegenseite - das ist dem Versicherer doch einerlei.