Von Beladungsgewicht hab ich ja nicht gesprochen
Zulässige Gesamtmasse. Nicht Beladungsgewicht.
Und auf der verlinkten Seite steht ja auch wieder: "mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt."
Heißt für mich, wenn das Auto 2000kg Gewicht hat, dürfte ich auch einen Hänger mit 1500kg Gewicht fahren... Aber das find ich so unlogisch und ich befürchte, ich versteh nur dieses Fachdeutsch schon wieder nicht...