Da brauchts keinen Osterhasen oder Weihnachtsmann.
Das Wesentliche über den Wagen und den/die Verkäufer habe ich ja schon hier ausreichend kommuniziert.
Dass, der neue Verkäufer nun auch dieses Lügenlied anstimmt OBWOHL! er Besuch von der Polizei hatte (erst nachdem ich dort mehrfach interveniert und wir unser Erscheinen beim Händler "angedroht" hatten und dann schon alleine von Amts wegen das Erscheinen der Polizei erforderlich werden würde!) und über die Dinge aufgeklärt wurde und er anschließend mit mir telefonierte um mir sein Leid zu klagen (... er wäre schon 13 Jahre am Markt und piens...noch nie!!! wäre die Polizei und und und....) sagt mir einiges über diese "Herrschaften"!
Moralisch ist mein Kumpel zumindest "Teilbesitzer" des Fahrzeuges, rechtlich hat er natürlich die Arschkarte.
Der Vorbesitzer kann mit dem Fahrzeug machen was er will weil mein Kumpel kein Eigentum erworben hat.
Tatsächlich kann er, sofern die Kripo in Wiesbaden den bzw. die beiden Typen findet, seine Anzahlung zurückfordern.
Aber diese Typen haben Mittel und Wege auch dies in Leere laufen zu lassen.
Schon alleine die Gesetzeslage öffnet diesem Treiben Tür und Tor und dieser Menschenschlag weiß sich dieser Schlupflöcher zu bedienen.
"Hänschen Müller" käme wahrscheinlich niemals nicht auf solche Ideen weil er viel zu viel Angst vor der Obrigkeit hat.
Die Herrschaften, die sich derart dieser Schlupflöcher bedienen halten eh vom Staat und dessen Rechtssystem nichts und lachen sich halb tot über Judikative und Exekutive hier im Land.
Würde man alleine schon den Passus "bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum bzw. alleiniges Eigentum des Verkäufers" als null und nichtig erklären und Selbigen ändern auf "...bleibt bis zur vollständigen Anzahlung im Eigentum bzw. alleiniges Eigentum des Verkäufers, jedoch hat nach einer Anzahlung eines potentiellen Käufers dieser Eigentumsansprüche auf die angezahlte Sache und diese darf bis zur vollständigen Bezahlung innerhalb von "Zeit-X" nicht weiter veräußert werden.
Bei Zuwiderhandlung kann der Verkäufer auf Schadensersatz belangt werden oder es erfolgt die umgehende Ausweisung" (<<<< Ups, habe ich das jetzt wirklich geschrieben???), dann wäre es um Einiges schwerer Schindluder zu treiben
Mir platzt schon fast wieder der Kragen wenn ich nur an diese ganze Geschichte denke....
Am Liebsten würde ich nach FFM fahren und...... aber lassen wir das, dann wäre ich auch nicht besser.
Ich kann euch jedoch sagen, hätte mein Kumpel keine Anzeige gemacht und wir hätten das Auto im Nachhinein gefunden, dann wäre die Karre schon bei ihm im Besitz!