Alles anzeigenSehe ich ähnlich. Wie tief das Rad eintaucht kann man beim Verschränken sehen.
Zur Not kann man dann mit Federwegsbegrenzer arbeiten.
Es gibt je nach Fahrzeug natürlich immer gewisse Toleranzen (u.U. einige Millimeter) was Achse und Karosse angeht.
Wenn es wirklich so eng sein sollte dass man die Innenkante Kotflügels anlegen muss und de Kotflügel ziehen muss. Dann muss man sowieso immer erst nen Prüfer finden, der einem das einträgt.
Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass der ein oder andere Prüfer da andere Vorstellungen von Freigängigkeit und Abstand hat.
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Sprich man müsste schon „ordentlich ziehen“ 20-30mm.
Das mit den Toleranzen stimmt, aber warum einen Prüfer finden der das einträgt? Das sind feste vorgegebene Maße die einheitlich geregelt sind!
Ist die Rad-/Reifenkombination freigängig?
Hier ist bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges zu prüfen, ob ein ausreichender Abstand zu Fahrwerksteilen (min. 4 mm), Karosserieteilen (min. 6 mm) und zu Teilen der Radaufhängung sowie Teilen der Brems- und Lenkanlage (min. 2 mm) vorhanden ist. Wenn das so ist, dann muss man das an Ort und Stelle erläutern! Und Federwegsbegrenzer ist keine Alternative!