So ich melde mich vom Besichtigen und direkt mit einer Fragen zurück.
Zum Wagen: er hat einige Maken und verbastelte Sachen um die man sich kümmern müsste. (Klima geht z.B. nicht)
Die komplette linke Seite ist Nachlackiert, ebenso Motorhaube, Kofferraum... Hier könnte es mal leicht geknallt haben.
Absolut NULL Historie. Italien Import.
Scheunenfund der 6 Jahre stand.
Probefahrt oder Hebebühne war nicht möglich.
Nach der Besichtigung teilt mir der Verkäufer mit, dass ein Verkauf nur an Gewerbe erfolgt um die Gewährleistungspflicht zu umgehen.
(B2B hätte man auch bereits in der Anzeige oder am Telefon erwähnen können grr)
Der Händler schlug vor mich für einen Kauf einfach als Gewerbe auszugeben, er prüfe dies nicht nach.
Das ich damit alle Gewährleistungen verwirke ist mir klar.
Zur eigentlichen Frage: Welche rechtliche Konsequenzen kann es hypotetisch für mich haben diesem Vorschlag nachzukommen.
Kann das Finanzamt plötzlich bei mir klingeln? Urkundenfälschung?
Ich arbeite für Vater Staat, da sollte ich mir keine strafrechtlichen Prozesse leisten.
Zur Frage eröffne ich vllt. später nochmal einen eigenen Faden falls hier im Forum noch keiner ist.