Beiträge von Hausmeista

    versteh mich nicht falsch, ich lebe auf keinem fall auf großen fuß oder protze mit geld wie andere es hier im forum tun, aber wegen 15 euro rumzumachen bei den bremsen find ich übertrieben, zumal du nen thread erstellen musst, antworten lesen usw...ich hätte da einfach ate bestellt.
    war auch keinesfalls verurteilend, aber das forum hier ist allgemein etwas nachtragend und nimmt alles sofort vollkommen ernst - deshalb auch die reaktionen wenn einer mal etwas lacht :D :D :D


    Nuja, die Handbremse ist ein Teil das nur einmal alle 2 Jahre funzen muss, zumindest bei mir. Deswegen hau ich da rein was grad hergeht.

    Nuja, der SW muss halt unten am Arm, bzw. Halter einrasten. Ist mir auch schon passiert, da ist er drüber gerutscht und ich wunderte mich warum da alles so schief sitzt. Seit dem hau ich die Stoßstange weg und bau immer komplett mit Arm aus.

    So vorhin mit den Eltern getroffen.. Völligst eskaliert.. Bin ausgerastet und dann weggefahren.. Erstrecht nachdem noch der Spruch fiel: " ist die Reperatur das Auto überhaupt noch wert?" hats mir dann gereicht.
    Morgen um 18:00 Uhr Termin beim Anwalt.. D.h. bis es zu "News" kommt, dauert es nun erstmal ein bisschen ..


    Das war aber doch vorhersehbar :huh: Hast Du allen ernstes geglaubt das geht gut aus?

    Anwalt hatte ich von Anfang an dabei, der meinte aber dass das so ok sei.


    Dann solltest du über einen Wechsel des Advokaten nachdenken 8|


    Zu den Summen. Im Regelfall gibt man das Auto in die Werkstatt und lässt es schlicht reparieren, die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung. Wenn das eine Werkstatt nicht macht, dann taugt sie schlicht nix. Lässt man sich den Reparaturbetrag auszahlen wird normalerweise der Nettobetrag des Gutachtens oder des Kostenvoranschlages erstattet. Nen Wertausgleichsabzug kenn ich in dieser Form nicht.


    Schickt die gegnerische Versicherung ebenfalls einen Gutachter, dann ist in meinen Augen zwingend ein Anwalt notwendig um nicht über den Tisch gezogen zu werden. Die angeführten Stundensätze die oben zu einem niedrigen Auszahlungsbetrag geführt haben sind schlicht nicht zulässig. Es sind die Sätze zu Grunde zu legen die bei einer Werkstatt in der Nähe des Wohnortes anfallen, und und insbesondere die Sätze die eine Markenwerkstatt aufruft. Alles was hiervon abweicht führt bei mir Reflexartig zum Anruf beim Anwalt. Bisher in 3 Fällen durchexerziert und die Versicherer haben jedesmal den Kürzeren gezogen.


    Sie versuchen es, ganz klar. Aber mit einfachsten Mitteln kann man sie dann doch meistens überzeugen :D