Spurverbreiterung, Tieferlegung und/oder andere Felgen... Was passt wie? Hier steht es (erster Post)!

  • Ein Festigkeitsgutachten für die Eintragung wird die nächste Hürde sein.

    Hier aber anders lösbar, durch Vergleich der Achslasten E39 und E46 (wenn der Prüfer fähig UND willens ist)

  • Glaube der Narbendurchmesser passt auch nicht. E46 = 72,6 , E39 = 74,1

    Da reichen aber Zentrierringe aus (74,1 mm auf 72,6 mm).

    Wenn man sich beim weglaufen nicht noch einmal umdreht, fährt man das falsche Auto ********* Winne, fährt BMW seit 1999.
    E34 ( 1999 - 2007 ), E46 316ti Compact ( 2007 - 2009 ), seit 2009 E39 FL Touring, dazu seit 2014 E46 320dT 6G für Frauchen.

  • Hier aber anders lösbar, durch Vergleich der Achslasten E39 und E46 (wenn der Prüfer fähig UND willens ist)

    wenn er sich an die Regeln hält und das Rechtlich fest machen will wirds aber teurer als wenn man nagelneue BBS kaufen würde. Einzelabnahme mit entsprechenden Tests. Vergleichsgutachten kann man heranziehen, der Prüfer muss es darauf aber nicht fest machen.

  • wenn er sich an die Regeln hält und das Rechtlich fest machen will wirds aber teurer als wenn man nagelneue BBS kaufen würde. Einzelabnahme mit entsprechenden Tests. Vergleichsgutachten kann man heranziehen, der Prüfer muss es darauf aber nicht fest machen.

    hab ich nicht abgestritten. Nur das es in diesem Fall halt auch so lösbar ist wie ich geschrieben habe…

  • Hier aber anders lösbar, durch Vergleich der Achslasten E39 und E46 (wenn der Prüfer fähig UND willens ist)

    Wie soll der Prüfer das miteinander vergleichen können wenn es die E39-Felgen nicht in der Kombination mit den kleineren Reifen für den E46 in irgendeiner (zugegeben mir bekannter) Freigabe gibt? (Ich formuliere die Frage aus Neugier, also bitte nicht falsch verstehen.

  • Das war nicht meine Aussage. Es ging um das Festigkeitsgutachten bzw. Traglastbescheinigung.

    Ich hatte ja einen willigen Prüfer der mir die Styling 32 18 VA-Felge eintragen wollte. Einziges Problem, die höchste Achslast einer VA im E46 ist die des 330xd Touring. Die beträgt 1090kg, mein Cabby hat aber 1110kg Achslast auf der HA. Wennschon bereit gewesen wäre mein Cabby hinten „abzulasten“ (irrer Aufwand), hätte mir der Prüfer das eingetragen.

  • Dann hätte dir der nächste Cop der Plan hat zu dir gesagt, ob du denn den Impacttest für die Eintragung dabei hast weil du die Reifen die auf die Felge beim E39 die auch nur darauf geprüft wurden, auf einem E46 nicht fahren kannst. Hätte der Prüfer dir die eingetragen, ohne den Impacttest, wäre die Eintragung Gerichtsfest nicht legal und somit Klopapier wert gewesen. Die Reifen für den E46 haben einen geringeren Abrollumfang. Ich habe letzte Woche exakt 4 Zuführungen wegen eines solchen Themas gehabt. Alle 4 stehen jetzt auf der Verwahrstelle Zum Vollgutachten.

  • Boah mwsec liest du meine Beiträge eigentlich richtig? In meinem persönlichen Beispiel ging es nicht um E39 Felgen und auch nicht um andere Reifendimensionen.


    Meine Aussage war nur, dass man in diesem Fall zumindest das Thema Traglastbescheinigung anders lösen kann und hab es anhand meines Beispiels verdeutlicht….mehr nicht …

  • Boah mwsec liest du meine Beiträge eigentlich richtig? In meinem persönlichen Beispiel ging es nicht um E39 Felgen und auch nicht um andere Reifendimensionen.


    Meine Aussage war nur, dass man in diesem Fall zumindest das Thema Traglastbescheinigung anders lösen kann und hab es anhand meines Beispiels verdeutlicht….mehr nicht …

    Hab ich doch mit irgendeinem Wort erwähnt? Geh in die Ecke weinen oder renn ne Runde durch den Schnee, soll abkühlen.