Bilder Unfall - was meint Ihr dazu?

  • Wenn man einen Vertrag hat macht das keinen Unterschied. Betrug ist Betrug, egal ob privat oder Händler.
    Schlimm nur wenn man keinen Vertrag hat es dann zu beweisen. Wobei das ggfls. ein Gutachter bestimmen könnte


    § 263 StGB
    Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    ...ff

  • Wußte ich es doch, hatte deinen Namen schonmal irgendwo gelesen (Fördereinheit Tankverbindung)


    Also ne ne, den Wagen direkt vor die Tür und nen neuen suchen. Wer weiß was da noch alles kurioses dran ist.

  • Zitat

    Also ne ne, den Wagen direkt vor die Tür und nen neuen suchen. Wer weiß was da noch alles kurioses dran ist.


    das seh ich genauso, wer will so ein zusammen geflickten wagen fahren da könnte er noch so mit dem preis runtergehen!
    oder er übernimmt die kosten wenn das beim :) gerichtet wird! die machen das wen´sten vernünftig :thumbsup:

  • Grüß dich,
    ist devinitiv Betrug. Das sieht ja nen Blinder mit`m Krückstock. Machen wir uns doch nichts vor, wenn einmal an der Karosse geschweißt usw. wurde, dann ist das Beste von dem Auto herunter. Und du hast ja noch die Chance, dein Recht geltend zu machen. Wer weiß, was durch den ,,Guten,, Unfall noch alles folgt. Was nen toller Verkäufer :thumbdown:
    Gruß Markus

  • Beim Händler gekauft?
    Wenn ja dann soll er den Wagen zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten.
    Dann Anzeige erstatten.
    Der Schaden ist selbst von aussen für einen Fachmann zu erkennen, also kein Rausreden von wegen "Meines Wissens..." möglich.


    Auf keinen Fall den Wagen behalten und den Preis drücken.
    So wie die Reparaturen aussehen wird der Wagen ziemlich bald ein massives Rostproblem bekommen.
    Und wer einen Unfall so vertuscht könnte auch noch andere Sachen verstecken...


    Das zeigt einmal mehr, dass man entweder einen Fachkundigen vor dem Kauf um Rat bitten sollte oder zumindest den Wagen auf die Bühne fahren lässt.
    Dann wäre dieser Unfallschaden schnell ans Licht gekommen

  • UPDATE:


    Leute, mein Gedächtnis hat mir einen Streich gespielt. Im Kaufvertrag steht leider nix von unfallfrei. :|


    Als er mir den Wagen zeigte, sagte er mir, dass der Wagen einen Vandalismus-Schaden hatte und dass da überlackiert wurde.
    Gut, ich hab nix gesehen, was mich gestört hätte. Der Vandalismusschaden ist auch im Kaufvertrag festgehalten ("Nachlackierungen wg. Vandalismusschaden, Farbunterschiede vorhanden"). Farbunterschiede habe ich keine gesehen. Ich bin von Kratzern oder so ausgegangen, und da ich keine sah, war´s mir egal.


    Tjaaaa, jetzt sieht die Sache natürlich etwas anders aus.


    Dennoch: Zwischen "Nachlackierungen" und "einem erheblichen Schaden, der dilettantisch zusammengewerkelt wurde und für dessen ordnungs-
    gemäße Instandsetzung ca. 5.000 Euro anszusetzen sind" (lt. BMW) besteht für mich ein großer Unterschied und insofern fühle ich mich getäuscht!


    Habe einen Anwalt konsultiert, mal schaun, was der sagt.


    Das zeigt einmal mehr, dass man entweder einen Fachkundigen vor dem Kauf um Rat bitten sollte oder zumindest den Wagen auf die Bühne fahren lässt.
    Dann wäre dieser Unfallschaden schnell ans Licht gekommen


    Das ist ein interessanter Punkt. Gerade in dieser Hinsicht wähnte ich mich in geradezu beispielloser Sicherheit. Warum?
    1. Jeder Händler muss 12 Monate Gewährleistung geben. Gut, ist Standard.
    2. Bei der Preisverhandlung habe ich eine Extra Gebrauchtwagengarantie für 12 Monate rausgehandelt. Die deckt allerdings nur Motor und Getriebe ab, aber immerhin.
    3. Punkt drei @ Eggman: Ich habe noch einen frischen TÜV/AU rausgehandelt. Es war schon spät am Abend und der Händler musste (ich war dabei) einige Werkstätten abtelefonieren, um so kurzfristig ("jetzt") noch einen Termin für TÜV/AU zu kriegen. Hat aber geklappt. Wir also zur ca. 15 km entfernten Werkstatt gefahren. Das Besondere war, dass a) wir (der Händler und ich) mit in die Werkstatt konnten und b) der TÜV-Mann auch noch sehr in Redelaune war und jeden Popel, den er sah, kommentierte. Natürlich hat er das Auto auch auf dem Bock gehabt. Er hat das Auto von vorn bis hinten gelobt, so Sätze gesagt wie "da hat der E46 gern ein Problem, aber hier.... alles super!" Er hat gesagt, der Wagen sei in einem Top-Zustand.


    Manche Leute, denen ich das erzählt habe, sagen: "Wenn die ma nich unter einer Decke stecken... und das Ganze ein abgekartetes Spiel war!"
    Nein, ich glaube, das kann ich wirklich zu 100% ausschließen. Das war eine völlig seriöse Werkstatt mit Empfangsdame, die den Händler noch nie gesehen hat.
    Auch der TÜV-Mann und der Händler waren sich unbekannt. Sie müssten wirklich schon hollywoodreifes Theater gespielt haben. Nee, das kann ich mir nicht vorstellen.


    So bin ich also mit meinem Neuen nach Hause gefahren und wähnte mich in völliger Sicherheit, alles dafür getan zu haben, nen ordentlichen Wagen gekauft zu haben.


    Tja...


    So sieht´s aus Leute. Ich halt Euch auf dem Laufenden...


    VG, alinapapa

  • Zwischen Vandalismusschaden und Unfallschaden sind aber Welten. Das würde ich erst einmal durch einen Gutachter abklären lassen. Die Dekra ist da immer schnell, unkompliziert und preisgünstig. Da Du schon beim Anwalt warst, wird der sicherlich mit dir die nächsten Schritte abklären. Also, keine Panik und zieh dem "Händler" die Hose aus.

  • Du hast Pech gehabt.
    Du hast das Auto als nicht Unfallfrei gekauft.


    Das Auto wurde repariert, vielleicht nicht Professionell, aber für den TÜV hats gereicht. Das Auto ist zwar ein Unfaller, aber Fahrbereit, daher konnte der Händler das Auto verkaufen.


    Der Händler muss das Auto nicht zurück nehmen.


    Nächstes mal richtig lesen und dann unterschreiben.


    TÜV IST KEIN FAHRZEUGGUTACHTEN


    Egal was du versuchst, du wirst auf den Kosten sitzen bleiben.Lass es lieber sein, am Ende machst du noch ein viel größerern Verlust und du verschwendest umsonst nerven und Zeit !!!!

  • Zwischen Vandalismusschaden und Unfallschaden sind aber Welten. Das würde ich erst einmal durch einen Gutachter abklären lassen. Die Dekra ist da immer schnell, unkompliziert und preisgünstig. Da Du schon beim Anwalt warst, wird der sicherlich mit dir die nächsten Schritte abklären. Also, keine Panik und zieh dem "Händler" die Hose aus.


    Das ist in dem Fall scheiß egal, mündliche Aussagen bringen ihm nichts mehr. Auch wenn er es vor "Gericht" am Ende aussagen würde, würde die nächste Frage vom Richter lauten :


    "Der Händler hat ihnen das Fahrzeug aber nicht als Unfallfrei verkauft, das steht in dem Kaufvertrag den SIE unterschrieben haben."


    der Händler : "Ich habe ihm gesagt, dass es sich um einen reparierten Unfaller handelt"


    Und schon haste die nächste Arschkarte, wenn du nichts schriftliches als Beweis hast, hast du PECH. Der Händler hat was schriftliches in der Hand, undzwar den Kaufvertrag der bei diesem Fall sehr viel ausmacht.


    Gutachten geht auf seine Kosten
    Anwalt will nur Geld haben deswegen verspricht er ihm er wird gewinnen.


    also wird der Händler wohl ihm die Hosen ausziehen, ne doch nicht, hat er schon.



    Und das nächste dumme wäre, der Händler will das auto zurück nehmen,ist aber nun nicht mehr möglich, da du einen Unfall gebaut hast und jetzt ein Unfall mehr hinter sich her hat ?(

  • Das ist so nicht ganz richtig. Wenn im Kaufvertrag ein Vandalismusmusschaden vermerkt ist, muss der Käufer nicht zwingend davon ausgehen ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden gekauft zu haben. Das Vetrags- bzw. Verbraucherrecht sieht da ganz eindeutige Richtlinien vor. Einen vorhanden Unfallschaden als Vandalismusschaden zu deklarieren geht nun einmal in die Richtung "arglistige Täuschung".


    Zu den Kosten: Da ja Rechtschutz laut alinapapa besteht, sind die anwaltlichen Kosten abgedeckt. Bleiben nur noch die Kosten für den Sachverständigen. Die gehen erst einmal zu seinen Kosten. Aber bei gutem Verhandlungsgeschick können die auch auf die Gegenseite als vermeidbare Kosten abgewälzt werden.