Wenn man einen Vertrag hat macht das keinen Unterschied. Betrug ist Betrug, egal ob privat oder Händler.
Schlimm nur wenn man keinen Vertrag hat es dann zu beweisen. Wobei das ggfls. ein Gutachter bestimmen könnte
§ 263 StGB
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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