was beim Autoverkauf so alles pasieren kann....

  • Oder noch einfacher. Die Zulassungsstelle erwirkt auf ihre eigenen Kosten die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefes wegen Verlust, den sie ja sogar selbst zu vertreten hat. Keine Kosten für Käufer und Verkäufer. Und die Gebühren für die Neuausstellung kann die Zulassungsstelle wohl verschmerzen.

  • Deutsches Amt und einfache Lösung? Das passt einfach nicht zusammen. :whistling:


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Hier schreiben ja manche echt Murks. Fest steht wie ich finde, dass der Kaufvertrag nicht erfüllt ist, und der Käufer daher von Kaufvertrag zurücktreten kann. Wessen Schuld das ist, ist erst mal egal. Ich würde der Zulassungsstelle richtig Druck machen und einfach mal den Behördenleiter verlangen, sowie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter "drohen".


    Im Übrigen sagt der KFZ-Brief nichts über den Eigentümer eines KFZ aus. Der KFZ-Brief sagt nur aus, auf wenn ein Wagen zugelassen ist. Man ist also auch schon Eigentümer, wenn man die Karre bezahlt hat. Nicht erst nach Eintragung in den Brief.

  • Hier schreiben ja manche echt Murks. Fest steht wie ich finde, dass der Kaufvertrag nicht erfüllt ist, und der Käufer daher von Kaufvertrag zurücktreten kann. Wessen Schuld das ist, ist erst mal egal. Ich würde der Zulassungsstelle richtig Druck machen und einfach mal den Behördenleiter verlangen, sowie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter "drohen".

    :dito: !

  • Im Übrigen sagt der KFZ-Brief nichts über den Eigentümer eines KFZ aus. Der KFZ-Brief sagt nur aus, auf wenn ein Wagen zugelassen ist. Man ist also auch schon Eigentümer, wenn man die Karre bezahlt hat. Nicht erst nach Eintragung in den Brief.

    So stehts auf Wikipedia und so dachte ich mir das auch : "Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb
    eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben
    wird.
    Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt
    war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. "


    - heißt gutgläubiger Fahrzeugkauf ohne Brief ist Rechtlich also garnicht möglich - heißt weiterhin die Hupe gehört dem Händler noch goarnet!


    heißt doppelt doof für den Händler, da würde ich auch ein bisschen Druck machen.


    Wie masterandy schon geschrieben hat, kann der Händler sein Geld zurück verlangen und deine Bekannte müsste es ihm geben.


    Sie könnte wie bereits gesagt worden ist der Behörde Druck machen, damit sie die Papiere finden oder neue erstellen ( und die alten für ungültig erklären, sollte doch anhand einer Dokumenten Nummer gehen).
    Entweder sie kann den Händler solange vertrösten und er wartet bis die papiere da sind oder sie muss alles rückgängig machen und später nochmal neu verkaufen.


    Eine andere Lösung sehe ich eigentlich echt nich.

  • Ne ne... Da gibts ja den Kaufvertrag, der den Übergang des Eigentums bestätigt. Daher fällt das notwendige Indiz flach.


    Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)


    Mit gutgläubigem Erwerb hat das hier m. M. n. nichts zu tun. § 929 BGB sagt alles.

  • Mhh dann seih das mit dem Brief dahin gestellt,- dann wäre zu überlegen ob die Sache mit der Nachreichung der Papiere im Vertrag schriftlich festgehalten wurde, ich glaube das wurde hier nicht explizit geschrieben.


    Also wenn das jedenfalls festgehalten wurde, hat sie den Vertrag nicht erfüllt!


    Und die Sache mit dem rechtsgültigen Fzg. Besitz ist mit Sicherheit einen saftigen Rechtsstreit wert in unserem §-Staat.


    P.s. ich gehe jetzt in den ersten Frühlings-Sonnenstrahlen meinen Blauen waschen :love: :bmw2:

  • Hallo Leute,


    gibt gute Neuigkeiten. Behörde hat den Typen gefunden, der hat die Papiere jetzt zurück gebracht und sie konnten dem Händler übergeben werden.


    Ente gut - alles gut :)

  • Hallo Leute,


    gibt gute Neuigkeiten. Behörde hat den Typen gefunden, der hat die Papiere jetzt zurück gebracht und sie konnten dem Händler übergeben werden.


    Ente gut - alles gut :)


    Sehr gut :thumbsup:

    Schöne Grüße Dami!


    Biete Codierungen, Fehler auslesen und löschen an! Landkreis CHAM :whistling: